Hamm: Bizarrer Kriminalisierungsversuch endet erwartungsgemäß mit Freispruch für Nationalisten

Als politisch aktiver Nationalist ist man vom bundesdeutschen Justizsystem so einiges gewohnt, und doch wundert man sich immer wieder, was für merkwürdige Blüten der auch mit juristischen Mitteln ausgetragene „Kampf gegen Rechts“ so treibt. Am Dienstag, den 11. September, endete eine bizarre Justizposse mit einem glasklaren Freispruch für den westfälischen Nationalisten Björn Rimmert, dem von der Staatsanwaltschaft ein Verstoß gegen das Versammlungsrecht vorgeworfen worden war.

Wir erinnern uns: Am 22. Juni lief in Hamm / Westfalen der Polizeieinsatz im Rahmen einer Kundgebung für die Freilassung der inhaftierten Dissidentin Ursula Haverbeck und einer anschließenden Eilversammlung gegen Polizeiwillkür völlig aus dem Ruder. Als Reaktion darauf führten wir nicht nur eine Woche später eine weitere – diesmal völlig störungsfrei abgelaufene – Demonstration gegen staatliche Repressionen durch, sondern erhoben aufgrund der mehrfachen Rechtsbrüche während des Versammlungsgeschehens am 22. Juni auch eine Fortsetzungsfeststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg. Das Verwaltungsverfahren, das wir zu großen Teilen gewonnen haben, ist mittlerweile rechtskräftig abgeschlossen.

Doch dies war nicht die einzige juristische Auseinandersetzung zu dem damaligen Versammlungsgeschehen: Ende 2018 flatterte nämlich dem damaligen Versammlungsleiter der Eildemonstration, Björn Rimmert, ein Strafbefehl über 750,00 € ins Haus. In diesem Strafbefehl wurde ihm vorgeworfen, die Eilversammlung entgegen §§ 14, 26 Nr. 2 VersG ohne Anmeldung durchgeführt zu haben – was später dahingehend konkretisiert wurde, daß zumindest nicht die erforderlichen Voraussetzungen für eine Eilversammlung vorgelegen hätten. Natürlich legte Rimmert zusammen mit seinem Verteidiger, André Picker, Einspruch gegen den Strafbefehl ein, sodaß es schließlich am 11. September 2019 zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Hamm kam.

Die gesamte Verhandlung dauerte kaum mehr als eine Viertelstunde: Eine der damaligen polizeilichen Ansprechpartnerinnen sagte im Zeugenstand aus, daß Rimmert die Versammlung natürlich ordnungsgemäß angemeldet hatte. Aufgrund der unmittelbar vorangegangenen Verlegung des Kundgebungsortes in die Bahnhofstraße, gegen den ausdrücklichen Willen der Veranstalter, lagen auch die juristischen Voraussetzungen für eine Eildemonstration vor. Somit brauchten die anderen geladenen Zeugen, unter anderem DIE RECHTE-Bundesvorsitzender Sascha Krolzig und DIE RECHTE-Bundesgeschäftsführer Michael Brück, gar nicht mehr angehört zu werden. André Picker kritisierte in seinem Plädoyer die Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft, wonach der Strafbefehl bei gewissenhaften Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden gar nicht hätte erlassen werden dürfen. Der Angeklagte, der das letzte Wort erhielt, kommentierte das bizarre Strafverfahren nur mit den Worten: „Gerechtigkeit obsiegt!“

Damit ist die juristische Aufarbeitung des Versammlungsgeschehens vom 22. Juni 2018 in Hamm nun endgültig abgeschlossen. Das zu 2/3 gewonnene Verwaltungsverfahren und der Freispruch im Strafverfahren zeigen einmal mehr, daß es sich allemal lohnt, gegen Polizeischikanen und juristische Repressionen konsequent vorzugehen. DIE RECHTE als kompromißlose Rechtsstaatspartei wird weiterhin dafür sorgen, daß auch in Zukunft vor den Gerichten die Gerechtigkeit obsiegen wird – erst recht, wenn dereinst die Volkskgerichte ihren Dienst antreten werden.

Bild v.l.n.r.: Sascha Krolzig, RA André Picker, Björn Rimmert, Michael Brück

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Hamm

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