Politische Arbeit kostet Geld und gerade für eine noch junge und kleine Partei ist jeder Euro wertvoll. Da alle unsere Mitglieder ehrenamtlich arbeiten und niemand von der Partei bezahlt wird, kann das gespendete Geld 1:1 in sinnvolle politische Arbeit umgesetzt werden.
Spenden an Parteien sind steuerlich absetzbar!
Parteispenden sind steuerlich gesehen Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Im Einkommensteuergesetz (EStG) unter §34 g und im §10 b Abs. 2 ist die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden geregelt.
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 € für Ledige und 3.000 € für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50 % steuerlich begünstigt. Darüber hinausgehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 € für Ledige und 3.300 € für Verheiratete steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.