Die juristischen Auseinandersetzungen mit rechtswidrig handelnden Behörden treiben schon manchmal merkwürdige Blüten – ein besonders bizarres Beispiel ereignete sich dieser Tage wieder einmal in Hamm. Wir erinnern uns: Am 22. Juni lief der Polizeieinsatz im Rahmen einer Kundgebung für die Freilassung der inhaftierten Dissidentin Ursula Haverbeck und einer anschließenden Eilversammlung gegen Polizeiwillkür völlig aus dem Ruder. Als Reaktion darauf führten wir nicht nur eine Woche später eine weitere – diesmal völlig störungsfrei abgelaufene – Demonstration gegen staatliche Repressionen durch, sondern erhoben aufgrund der mehrfachen Rechtsbrüche während des Versammlungsgeschehens am 22. Juni auch eine Fortsetzungsfeststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg.
Doch wer meint, die Hammer Polizei als Versammlungsbehörde würde die laufende Verwaltungsklage zum Anlaß nehmen, ihr rechtswidriges Verhalten zu überdenken und für die Zukunft geloben, sich an Recht und Gesetz zu halten, der irrt gewaltig. Mittlerweile ist nämlich dem Versammlungsleiter der Eildemonstration, die unmittelbar nach der Standkundgebung am 22. Juni stattfand, ein Strafbefehl über 750,00 € ins Haus geflattert. In diesem Strafbefehl wird dem Kameraden vorgeworfen, die Eilversammlung entgegen §§ 14, 26 Nr. 2 VersG ohne Anmeldung durchgeführt zu haben.
Das ist nun aber wirklich interessant! Nicht nur, daß es Zeugen dafür gibt, die eidesstattlich versichern können, daß der betreffende Kamerad noch während der laufenden Standkundgebung eine Eilversammlung gegen Polizeiwillkür angemeldet hat, im Schriftsatz an das Verwaltungsgericht räumt die Versammlungsbehörde nämlich selbst ein, daß die Eilversammlung ordnungsgemäß angemeldet und schließlich auch durchgeführt wurde (wenn auch mit zahlreichen rechtswidrigen Beschränkungen, die Gegenstand der laufenden Verwaltungsklage sind).
Offensichtlich haben Personen der Hammer Versammlungsbehörde gegenüber der Staatsanwaltschaft behauptet, die Eildemonstration sei ohne Anmeldung durchgeführt worden, während dieselbe Behörde gegenüber dem Verwaltungsgericht einräumt, daß die Versammlung sehr wohl ordnungsgemäß angemeldet wurde. Entweder weiß bei der Hammer Polizei die eine Hand nicht, was die andere tut, oder es handelt sich um ein ganz bewußtes Manöver, mit dem der Versammlungsleiter unter Druck gesetzt und kriminalisiert werden soll. Selbstverständlich wurde gegen den Strafbefehl umgehend mithilfe eines Rechtsanwalts Widerspruch eingelegt, sodaß die Angelegenheit nicht nur verwaltungsrechtlich, sondern auch strafrechtlich vollständig aufzuklären ist. Insbesondere steht nun der Vorwurf einer falschen Verdächtigung und der Verfolgung Unschuldiger gegen noch zu ermittelnde Protagonisten der Hammer Versammlungsbehörde im Raum – es bleibt also spannend.
Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Hamm
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