Nach Polizeischikanen bei Eildemonstration: DIE RECHTE-KV Hamm erringt Teilsieg vor dem Verwaltungsgericht!

Es war ein denkwürdiger Polizeieinsatz im Rahmen einer zunächst relativ unspektakulär verlaufenen Kundgebung für die Freilassung der inhaftierten Dissidentin Ursula Haverbeck im Juni 2018 in Hamm. Aufgrund einer Benachteiligung bezüglich des zuvor von der Versammlungsbehörde zugesicherten Kundgebungsortes wurde im Anschluß an die Freiheit-für-Ursula-Kundgebung eine Eildemonstration gegen Polizeiwillkür angemeldet und auch durchgeführt. Während der laufenden Eildemonstration kam es jedoch zu mehreren Polizeischikanen in Gestalt von mündlichen Auflagen, gegen die im Nachgang vom DIE RECHTE-Kreisverband Hamm Fortsetzungsfeststellungsklage eingereicht wurde.

Das schriftliche Urteil des VG Arnsberg liegt mittlerweile vor (Az. 6 K 3163/18) und bescheinigt der Hammer Polizei gleich in mehreren Punkten ein rechtswidriges Handeln. In einem, allerdings vergleichsweise unwichtigen Punkt gab das Verwaltungsgericht jedoch zunächst der Versammlungsbehörde recht: Die Auflage, für die Aufzugstrecke ausschließlich die Gehwege zu benutzen, wurde als rechtmäßig angesehen, da aufgrund der relativ kurzen Vorbereitungszeit von rund einer Stunde es der Polizei zugestanden wurde, nicht rechtzeitig alle verkehrssichernden Maßnahmen durchführen zu können (was in anderen Situationen, beispielsweise bei Verkehrsunfällen, jedoch in wenigen Minuten funktioniert).

Für die Versammlungsbehörde ziemlich peinlich endete in der mündlichen Verhandlung der Streitpunkt der Transparentauflage. In den bei Gericht eingereichten Schriftsätzen wie auch während der mündlichen Verhandlung behauptete die Polizei steif und fest, sie hätte lediglich verfügt, daß das mitgeführte Banner aufgrund seiner Breite und den relativ engen Gehwegen nicht als Fronttransparent mitgeführt werden durfte, wohingegen die Vertreter der Partei DIE RECHTE geltend machten, daß Verwenden jeglicher Transparente während der Eildemonstration untersagt worden sei. Es stand also Aussage gegen Aussage; der vorsitzende Richter wies darauf hin, daß der Kläger für seine Behauptung beweispflichtig sei und ein solcher Beweis offensichtlich nicht erbracht werden könne. In diesem Moment holte Sascha Krolzig von der Rechtsabteilung der Partei DIE RECHTE eine DVD mit mehreren Videoaufnahmen des Demonstrationstages hervor, wovon die maßgebliche Aufnahme mit der eindeutigen Untersagung jeglicher Transparentnutzung im Gerichtssaal vorgespielt wurde. Man kann sich die betretenen Gesichter der beim Lügen ertappten Vertreter der Versammlungsbehörde lebhaft vorstellen.

Was zunächst lustig klingt, zeigt jedoch die ganze Dreistigkeit, mit der gewisse Vertreter der Staatsmacht gegen oppositionelle Bürger vorgehen. So wird der Vertrauensvorschuß, den eine Behörde vor den Gerichten zweifelsohne genießt, eiskalt ausgenutzt, um sich selbst in ein besseres Licht zu stellen – zum Nachteil privater Bürger, die vor Gericht für ihre Rechte streiten. Auch bezüglich eventueller zukünftiger Verfahren wird die Hammer Polizei beim VG Arnsberg einiges an Glaubwürdigkeit und Sympathie verspielt haben. Daß der Partei DIE RECHTE in Bezug auf die Transparentauflage recht gegeben wurde, war schließlich nur noch Formsache.

Auch in einem dritten Punkt wurde dem DIE RECHTE-Kreisverband Hamm recht gegeben, und zwar bezüglich der Auflage, während der Eilversammlung kein Lautsprecherfahrzeug benutzen zu dürfen. Schließlich, so die Richter des Verwaltungsgerichts, hätte das Lautsprecherfahrzeug den Demonstrationszug auf dem Fahrstreifen begleiten können, der ohnehin für die begleitenden Polizeifahrzeuge freigehalten worden war. Die Entscheidung des Gerichts, daß die Nutzung des Lautsprecherfahrzeugs nicht hätte untersagt werden dürfen, ist auch deshalb eine herbe Niederlage für die Versammlungsbehörde, da das Fahrzeug – über einen Kilometer vom Versammlungsort entfernt – unter Androhung eines Schußwaffeneinsatzes (!) gestoppt und schließlich bis zum Ende der Eildemonstration von zwei Polizeifahrzeugen eingekeilt worden war.

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Der Polizeieinsatz vom Juni 2018 – das muß der Fairneß halber gesagt werden – stellte in den letzten 15 Jahren, seitdem regelmäßig nationalistische Demonstrationen in Hamm stattfinden, eine Ausnahme dar. War es die Profilierungssucht des erst zwei Monate zuvor zum neuen Direktionsleiter Gefahrenabwehr/Einsatz berufenen Polizeidirektor Thomas Link, der den Polizeieinsatz derart eskalieren ließ? Oder war es das Unvermögen der beiden eingesetzten Kontaktbeamtinnen, die mutmaßlich aufgrund irgendwelcher Frauenquoten-Regelungen mit dem Einsatz vor Ort betraut und schließlich heillos überfordert waren? Wie dem auch sei, sowohl die kurzfristige Demonstration gegen Polizeiwillkür eine Woche nach den Vorkommnissen vom Juni 2018 als auch die Wahlkampf-Kundgebung zur Europawahl im Mai 2019 in Hamm liefen wieder gewohnt ungestört und unaufgeregt – so soll es sein!

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Hamm

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