Landgericht Hannover: Israel-Plakate sind keine Volksverhetzung!

Es ist eine schallende Ohrfeige für die Repressionsbehörden, die nach wie vor versuchen, die Plakate der Partei DIE RECHTE mit der Aufschrift „Israel ist unser Unglück“, die im Europawahlkampf 2019 verbreitet wurden, zu kriminalisieren: Mit Beschluss vom 20. April (Aktenzeichen 96 Qs 16/20, 19. große Strafkammer), hat das Landgericht Hannover die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Hannover verworfen, gegen Bundesvorstandsmitglieder der Partei DIE RECHTE Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung einzuleiten. Bereits zuvor hatte das Amtsgericht Hannover dies abgelehnt. In der ausführlichen Begründung führen die Richter aus, dass auf dem Plakat die Kritik am israelischen Staat klar zu erkennen sei, u.a. durch die Abbildung der israelischen Landesflagge, so dass nicht eindeutig davon ausgegangen werden könne, dass es sich um Hetze gegen die jüdische Bevölkerung im Allgemeinen handeln würde. Zu berücksichtigen sei dabei ausschließlich der Inhalt des Wahlplakates, sowie der Eindruck, der beim unvoreingenommenen „Normalbürger“ erweckt würde – für diesen sei durchaus zu erkennen, dass sich das Plakat gegen Israel richtet. Anhaltspunkte für Ermittlungen wegen Volksverhetzung seien deshalb nicht erkennbar.

Entscheidung des Oberlandgericht Karlsruhe wird kritisiert

Der Beschluss nimmt auch Bezug zur Entscheidung des Oberlandgerichtes Karlsruhe vom 26. Februar 2020, der nach Auffassung der Hannoveraner Richter den objektiven Tatbestand, nämlich die Deutung des Plakates durch den unvoreingenommenen Beobachter, verkennt, eine weitere Interpretationen sei deshalb nicht erforderlich und weitere Ermittlungen könnten über diese Interpretation keinen Erkenntnisgewinn bringen. Der Auffassung der Karlsruher Richter schlossen sich die Hannoveraner Kollegen deshalb explizit nicht an: „Da hier eine straflose Deutung der Aussagen nicht mit tragfähigen Gründen ausgeschlossen werden kann, besteht bereits kein Anfangsverdacht hinsichtlich der Volksverhetzung“, heißt es abschließend.

Es bleibt abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, die nach der Entscheidung des OLG Karlsruhe – gegen ihren Willen – zu Ermittlungen gezwungen wurde, unter Bezugnahme auf den neuen Beschluss endlich den Deckel über der Akte schließt. Oder aber, ob Kreise, die der Partei DIE RECHTE feindlich gesonnen sind, weiterhin versuchen, Aussagen in das Plakat hineinzuinterpretieren, um einen Prozess in Karlsruhe (oder vielleicht auch andere Maßnahmen im Vorfeld, etwa wie die vom OLG Karlsruhe angeregten Durchsuchungen) anzustreben. Mit Rechtsstaatlichkeit hätte dies – nach zahllosen Beschlüssen von Staatsanwaltschaften und Gerichten, die eine Strafbarkeit des Plakates ausschließen – freilich nur noch wenig zu tun.

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