OLG Karlsruhe ordnet Ermittlungen wegen Israel-Plakat gegen DIE RECHTE an / Partei weiter von Straffreiheit überzeugt!

Hunderte Staatsanwaltschaften prüften im Europawahlkampf 2019 das Israel-Wahlplakat der Partei DIE RECHTE und kamen zu dem einstimmigen Ergebnis: Das Plakat ist nicht strafbar. Im November 2019 scherte die Generalstaatsanwaltschaft Celle aus und ordnete an, Ermittlungen zu führen, ob eine mögliche Volksverhetzung vorliegen könnte. Einen ähnlichen Vorfall gibt es jetzt auch in Karlsruhe, wo das Oberlandgericht Karlsruhe ebenfalls Ermittlungen angeordnet hat, um eine Strafbarkeit zu prüfen. Zuvor waren Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft zu dem einhelligen Ergebnis gekommen, dass das Plakat der Partei DIE RECHTE unter die freie Meinungsäußerung fällt, der Vorsitzender der örtlichen Jüdischen Gemeinde legte allerdings – letztendlich zumindest in dem Punkt erfolgreich – Beschwerde ein. Entgegen anderslautenden Medienberichten, bedeutet die Entscheidung nicht, dass das Motiv strafbar ist – hier stehen nach wie vor die Einschätzungen von hunderten Staatsanwaltschaften einer Einzelfallentscheidung gegenüber, Ermittlungen anzuordnen. Es kann aber durchaus sein, dass seitens der Repressionsorgane – entgegen der Faktenlage – versucht wird, Ermittlungen durchzuführen. Wie ein Normalsterblicher wissen soll, dass ein Spruch, der seit Mai 2018 auf dutzenden, nationalen Versammlungen getragen und im Europawahlkampf 2019 tausendfach im öffentlichen Raum zu finden war, trotz gegenteiliger Einschätzung von zahllosen Staatsanwaltschaften nun plötzlich strafbar sein soll, bleibt zudem das Geheimnis der Behörden. Selbst wenn ein Gericht irgendwann eine Strafbarkeit feststellen sollte (was seitens der Partei ausdrücklich bestritten wird), müssten entsprechende Ermittlungen zumindest im Hinblick auf einen nicht vermeidbaren Verbotsirrtum mit Freisprüchen enden, denn wenn selbst die Staatsanwaltschaften, die der Partei DIE RECHTE in den seltensten Fällen positiv zugewandt sind, eine Straffreiheit sehen, ist ein solcher Irrtum wohl unvermeidbar. Es wird aber selbstverständlich weiterhin für die Meinungsfreiheit gestritten und diese – auch juristisch – durchgesetzt!

Nicht auszuschließen ist, dass sich Repressionsbehörden durch die OLG – Entscheidung aus Karlsruhe ermutigt fühlen, gegen die Partei DIE RECHTE vorzugehen, das OLG selbst regt zumindest indirekt Durchsuchungen an und wollte deshalb nicht, dass die Entscheidung öffentlich bekannt wird. Was sich die Behörden davon versprechen, rund ein Jahr nach dem Wahlkampf Hinweise zu suchen, welche auf die Verbreitung hinweisen, steht freilich auf einem anderen Blatt, ganz abgesehen davon, dass im Mai 2019 in anderer Sache die Bundesgeschäftsstelle der Partei DIE RECHTE bereits statatlicherseits „leergeräumt“ wurde. Es schadet aber sicherlich nicht, wenn Funktionsträger der Partei DIE RECHTE, sowie alle Unterstützer, die im Europawahlkampf 2019 das entsprechende Plakat verbreitet haben, mit entsprechenden Repressionen rechnen. Rein zufällig, hat mittlerweile bereits der Kommunalwahlkampf in Nordrhein-Westfalen begonnen und DIE RECHTE wird in zahlreichen Kommunen zur Wahl antreten – die letzten Durchsuchungen erfolgten wenige Wochen vor der Europawahl und hatten das Ziel, Infrastruktur der Partei zu beschlagnahmen. Gut möglich, dass auch die neuerlichen Durchsuchungen in diesen Kommunalwahlkampf eingreifen – das gilt es zu dokumentieren, denn die Hürden, auf kommunaler Ebene eine Wahlmanipulation durch staatliche Represionen gegen eine Partei zu belegen, die zu einer möglichen Änderung des Wahlergebnisses führt, sind wohl deutlich geringer, als bei einer europaweiten Wahl. Doch zuzutrauen ist diesem System bekanntlich alles!

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