Braunschweig, Bremen, Hamburg – 3 Verfassungsbeschwerden eingereicht! [1. Mai 2020]

An der juristischen Front überschlagen sich am Donnerstag (30. April 2020) bis spät in die Nacht die Ereignisse. In Bremen bestätigt das Verwaltungsgericht das Verbot eines Aufzuges, stellt aber fest, dass grundsätzlich eine Kundgebung der Partei DIE RECHTE durchaus durchführbar wäre, lehnt aber dennoch den Antrag ab. Gegen diesen Beschluss wurde Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht eingereicht, sowie gleichzeitig eine Verfassungsbeschwerde, da mit eine Entscheidung des OVG nicht mehr bis zum Ereigniseintritt zu rechnen ist. In Hamburg hat das Oberverwaltungsgericht ebenfalls am Abend das Verbot der geplanten Kundgebung in Harburg bestätigt, auch gegen diesen Beschluss ist Verfassungsbeschwerde eingereicht worden. Und in Braunschweig? Da kam die Stadtverwaltung auf die Idee, um 23:53 Uhr eine Verbotsverfügung zuzustellen, da angeblich mehr als die maximal genehmigten 50 Teilnehmer zu erwarten wären – begründet auf eine mysteriöse Einschätzung der Polizei, die von einer 43-Personen umfassenden Reisegruppe spricht, die angeblich zu den 15 bis 30 angemeldeten Teilnehmern in Braunschweig stoßen solle. Was wie ein schlechter Scherz wirkt, ist offenbar der Ernst der Behörde in Braunschweig. Doch wenn die Damen und Herren dachten, dass die späte Zustellung eine juristische Überprüfung verunmöglicht, hat sie sich geirrt: Unverzüglich wurde gegen die Entscheidung Verfassungsbeschwerde eingereicht, zum dritten Mal in der Nacht auf den 1. Mai, wahrscheinlich ein weiterer Rekord, DIE RECHTE aufgestellt hat bzw. aufstellen musste.

Mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes ist am späten Vormittag oder ggf. erst gegen Mittag zu rechnen. Alle drei Kundgebungen sind zum aktuellen Zeitpunkt verboten, ein Werben dafür ist nicht erlaubt. Die Polizei muss aber potentielle Teilnehmer in die Nähe lassen, um ihnen im Falle eines positiven, ggf. auch erst im unmittelbaren Vorfeld der Versammlung erfolgenden Gerichtsentscheides zumindest die Möglichkeit zu geben, an der Versammlung teilzunehmen. Plant das ein. Sollte es zu polizeilichen Maßnahmen kommen, die euch daran hindern wollen, auf die gerichtlichen Entscheidungen zu warten, dokumentiert dies umfassend und meldet euch bei der Rechtsabteilung der Partei DIE RECHTE, um weitere Schritte einzuleiten.

1. Mai: Wir streiten für das Recht, auf die Straße zu gehen!

Übrigens: Die Kundgebung am 1. Mai in Worms (13 Uhr, Hauptbahnhof) bleibt weiterhin erlaubt und freut sich ebenfalls über Unterstützung!

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