Kassel-Demo: Erfolgreiche Klage gegen Demo-Verbot – Sieg vor dem Verwaltungsgericht!

Aktualisierung 16. Juli 2019, 20:30 Uhr: Demo-Anmelder Christian Worch hat das Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Kassel gewonnen, das Demonstrationsverbot wurde aufgehoben! Die Versammlungsbehörde kann gegen das Urteil noch Beschwerde vor dem OVG einlegen. Ob sie das tun wird, ist zur Stunde noch nicht bekannt. Der Eilbeschluß des VG ist jedoch bereits eine schallende Ohrfeige für die Stadtverwaltung. Jetzt erst recht: Samstag auf nach Kassel – wir treffen uns um 12 Uhr am Hauptbahnhof!

Ursprünglicher Artikel:

Die Stadt Kassel will es wirklich wissen und hat am Dienstagvormittag (16. Juli 2019) Christian Worch, dem Anmelder der parteiübergreifenden Demonstration, die am 20. Juli 2019 in Kassel gegen Pressehetze und Verbotsphantasien stattfinden soll, eine Verbotsverfügung zugestellt. Inhaltlich handelt es sich um eine Aneinanderreihung von Spekulationen, Unterstellungen und einigem absurden Geschreibsel. Offenbar hat die Stadtverwaltung Kassel bisher nicht nur keine Erfahrungen mit juristischen Auseinandersetzungen gegen die nationale Bewegung, sondern agiert auch in einer Mischung aus Dummheit und Dreistigkeit.

So wurde beispielsweise zunächst anderthalb Wochen gewartet, ehe der Versammlungsanmelder überhaupt kontaktiert wurde – Tage zuvor konnte er bereits in der Presse lesen, daß seine Versammlung verboten werden soll. Hauptargumente der Stadtverwaltung, weshalb eine Demonstration in Kassel untersagt werden soll, sind im übrigen die Annahme, der ehemalige Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke könnte während der Veranstaltung verunglimpft werden (was absurd ist, da es sich um eine Veranstaltung gegen die politische Instrumentalisierung dieses Mordes handelt und nicht um eine Demonstration gegen den verstorbenen Walter Lübcke), sowie die Sorge, eine rechte Demonstration am 20. Juli zuzulassen. Mit letzerem steht die Stadt Kassel dann auch so ziemlich alleine da, in NRW fanden beispielsweise am 20. Juli in den Jahren 2013 in Hamm und 2018 in Dortmund Demonstrationen statt (sogar ohne Hinweise der lokalen Medien, daß der Tag eine besondere, geschichtliche Bedeutung hätte, stattdessen wurde auf die jeweiligen Veranstaltungsthemen eingegangen), auch im Jahr 2019 sind für den 20. Juli in Halle und Kloster Veßra mindestens zwei Versammlungen aus dem rechten Lager geplant. Ganz abgesehen davon, handelt es sich beim 20. Juli um keinen offiziellen Gedenktag und selbst an diesen dürfen Versammlungen rechter Organisationen in aller Regel nicht verboten werden, solange kein expliziter Bezug (etwa an einem 9. November zur Reichskristallnacht) hergestellt wird.

Aber das alles werden die Mitarbeiter der Kasseler Stadtverwaltung sicherlich zeitnah von den Gerichten lernen – noch am Dienstagmittag wurde der Antrag auf einstweilige Anordnung, das Verbot der Demonstration außer Kraft zu setzen, gestellt. Der Rechtskampf hat damit begonnen!

Es ist mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, daß die Gerichte den durchschaubaren Verbotsversuch der Stadt Kassel als rechtswidrig einstufen und die Demonstration in Kassel wie geplant stattfindet. Durch das Verbot ist es allerdings untersagt, für die Veranstaltung selbst zu werben. Haltet Euch deshalb den 20. Juli 2019 wie geplant frei und achtet auf die entsprechende Meldung, mit der die Aufhebung des Verbotes bekanntgegeben wird. Dann darf es auch wieder heißen: „Auf nach Kassel, wir sehen uns auf der Straße!“

Vorherige Artikel zur Demonstration am 20. Juli in Kassel:
Gegen Pressehetze, Verleumdung und Maulkorbphantasien – Demonstration am 20. Juli in Kassel!“ [Aufruf, 5. Juli 2019]
Kassel: Juristische Nieten und Versammlungsfeinde wollen Demo am 20. Juli verbieten – Die wird natürlich durchgeklagt und findet statt!“ [10. Juli 2019]

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