Die für Samstag den 20.02.2021 geplanten Gedenkveranstaltung, löste bei der Stadtverwaltung Worms wohl alle Alarmglocken aus! Im Vorfeld sollte uns der Ludwigsplatz in Worms schon verboten werden, sowie das zeigen der Reichs- und Reichskriegsflagge. Anscheinend hat die Stadt Worms nicht mitbekommen, dass dass Fahnenverbot am 06.11.2020 gekippt worden ist. Mit juristischer Hilfe von Rechtsanwalt Peter Richter (NPD) zog die Stadt Worms ihren Auflagenbescheid zurück und Fahnenverbot sowie der Rechtstreit um den Kundgebungsplatz waren schnell wieder vom Tisch.
Am Tag der Veranstaltung zeichnete sich jedoch schon schnell ab, dass seitens der Polizei nicht möglich gemacht werden soll, die Gedenkveranstaltung am angemeldeten Platz durchzuführen. So musste die Gedenkfeier auf den Bahnhofsvorplatz von Worms verlegt werden. Daraufhin meldeten wir eine Spontanversammlung in Osthofen unter den Motto: „Für wahre Versammlungsfreiheit“ an.
Eins ist sicher wir haben die Opfer des Alliierten Bombenterrors nicht vergessen , und das in jeder deutschen Stadt!
DIE RECHTE/LV Südwest – Kameradschaft Rheinhessen.
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