Auch wenn das BKA sinkende Fallzahlen im Bereich der Ausländerkriminalität bescheinigt, so bleiben im Jahr 2018 im Bereich der Allgemeinkriminalität (ohne ausländerrechtliche Verstöße) insgesamt 165.769 tatverdächtige Zuwanderer registriert. Gegenüber dem Vorjahr (2017: 167.268) entspricht dies einem leichten Rückgang von 0,9 %. Wohlgemerkt ohne ausländerrechtliche Verstöße.
Wie das BKA schon im Vorjahr bekannt gab, war ein Drittel der tatverdächtigen Zuwanderer, nämlich (33 %) im Berichtsjahr 2017 mehrfach tatverdächtig. Diese waren für mehr als zwei Drittel aller Straftaten der tatverdächtigen Zuwanderern verantwortlich. Die überwiegende Mehrheit (83 %) der Mehrfachtatverdächtigen trat zwei- bis fünfmal im Zusammenhang mit einer Straftat in Erscheinung.
Meldet das BKA quasi im Vorwort nur 165.769 tatverdächtige Migranten. Stehen demgegenüber im Jahr 2018 296.226 Straftaten im Bereich der Allgemeinkriminalität (ohne ausländerrechtliche Verstöße). Gefolgt von 289.753 gemeldeten Straftaten bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg von immerhin 2,2 % auf die genannten 289.753 Straftaten anno 2017.
Die Zahlen in den Bereichen wie Betäubungsmittelkriminalität (+25 %), Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (+15 %), sonstige Straftatbestände (+14 %) sowie Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit (+3,1 %) sind unübersehbar angestiegen.
Wenden wir uns nun der Taten wie Mord oder Totschlag zu. Hier wird das Verhältnis der Gesamtstraftaten gegenüber den von Migranten verübten Gewaltdelikten deutlich:
Wurden im Jahr 2017 2.971 Gewalttaten gegen das Leben aufgeklärt, waren daran 447 Zuwanderer beteiligt. 2018 wurden 3007 Gewaltdelikte gegen das Leben aufgeklärt, so zählte man im Folgejahr 430 beteiligten Migranten. In beiden Jahren war der Anteil mit 15 bzw. 14,4 % hoch.
Wir fordern daher die Abschiebung straffällig gewordener Asylforderer, sowie aller Ausländer, die straffällig geworden sind.
Jeder, der sich in unserem Land daneben benimmt bzw. straffällig wird, muß gehen. Aber nicht mit Ankündigung; die Polizei muß das Recht haben, die Wohnung der Migranten zu betreten und diese sofort in Abschiebegewahrsam zu nehmen. Mit der bisherigen Praxis wird der Respekt vor unserer Polizei demontiert!
(Quelle der Zahlen: Bundeskriminalamt)
Leave a Reply