Politisches Asyl oder Einwanderung?

Unter dem Motto „Seine Talente entdecken für Jugendliche mit Fluchterfahrung“ bietet das kommunale Integrationszentrum des Rhein-Erft-Kreises Berufserkundungstage an.

Auszug aus der Kerpener Sonntagspost

Dieses Zentrum bietet Jugendlichen einen Berufsfelderkundungstag zur beruflichen Orientierung an. Insbesondere in Handwerksberufen und in den Bereichen Gesundheits- und Pflegeberufen sowie in der Zahntechnik sollen Jugendliche und junge Erwachsene in verschiedene Berufsfelder hineinschauen dürfen.

Das gilt natürlich nur für Jugendliche und junge Erwachsene mit einem Migrationshintergrund. Wo bleiben jugendliche Deutsche, deren Eltern und Großeltern Jahrzehnte in unsere Sozialsysteme eingezahlt haben?

Sicherlich ist es für manch einen Flüchtling aus einem Bürgerkriegsland verlockend, in Deutschland eine Berufsausbildung zu beginnen. Doch was passiert, wenn mitten in der Ausbildung oder nach der Ausbildung der Asylgrund, z. B. der Bürgerkrieg in Syrien, beendet ist?

Dann besagt das Asylgesetz, Paragraph 73, Absatz 1, dass bei Wegfall des Asylgrundes das Asyl unverzüglich zu widerrufen ist.

In der Regel ist es doch so, dass die Personen, die als Asylbewerber nach Deutschland einreisen, dies  über sichere Drittstaaten tun.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art. 16 und das Dublin 3 Abkommen besagen, dass Asylbewerber, die über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen, kein Asylrecht erhalten, ihr Antrag auf Asyl ist abzulehnen.

Wenn nun der Asylgrund während des Asyls wegfällt, so ist der Asylbewerber innerhalb einer angemessenen Frist zur Ausreise aufzufordern. Kommt der Asylbewerber seiner Pflicht zur Ausreise nicht nach, so ist er in sein Heimatland abzuschieben.

Ein negativer Asylbescheid bedeutet kein Bleiberecht!

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Rhein-Erft

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