Islamunterricht für unsere Kinder durch die Hintertür (aktualisiert)

Aktualisierung 29.01., 15:37: Es wurde soeben eine telefonische Rückfrage von unserem Kreisvorsitzenden bei der Grönenbergschule getätigt. Allerdings wollte man keine Auskunft zur Echtheit dieses Elternbriefes geben. Auf Nachfrage, ob man denn nicht die Echtheit abstreiten möchte, wurde die Auskunftverweigerung wiederholt.

Interessierte Bürger, Steuerzahler und auch betroffene Eltern können selbstverständlich auch ihren Protest über folgende Kontaktmöglichkeiten kundgeben.

Grönenbergschule, Grönenberger Straße 22, 49324 Melle
Tel.: 05422 92050, Fax: 05422 92053, E-Mail: sekretariat@groenenbergschule-melle.net


Vor wenigen Tagen wurde uns die beiliegende Kopie eines Elternbriefes der Grönenbergschule aus 49324 Melle zugespielt. Der Elternbrief informierte die Erziehungsberechtigten der Grundschüler, daß am 22. und 23.01.2019 ein Theaterstück aufgeführt wird.

Thema dieses Theaterstückes ist der Geburtstag des Propheten Mohammeds im Jahr 570 n. Chr. Das Stück wurde in der Moschee in Melle an zwei aufeinanderfolgenden Tagen präsentiert. Die Weihnachtszeit, die für die Geburt von Jesus Christus steht und als eines der größten christlichen Feste gilt, hat für die meisten Muslime keine Bedeutung. “Gott braucht keinen Sohn!” So die gängige Meinung der Muslime. Den Muslimen ist die Teilnahme an christlichen Festen laut Koran und Scharia untersagt.

Selbstverständlich stellen wir uns gegen den wachsenden islamischen Einfluß an unseren Schulen, denn vergleicht man nur einmal die Kernaussagen beider Religionen, kann man zu keinem anderen Ergebnis kommen.

Die Kernaussage der Bibel ist die Nächstenliebe:

Jesus sagt: Du sollst den Herrn, Deinen Gott, lieben von ganzem Herzen, von ganzer Seele . . . . . das ist das erste Gebot. Das zweite ist ihm gleich: Du sollst Deinen Nächsten lieben wie Dich selbst. Es ist kein anderes Gebot größer als diese.” Markus (Mk 12,28-44).

Einige Kernaussagen des Korans sind:

Kein Kontakt mit Ungläubigen:

Die Gläubigen sollen sich nicht die Ungläubigen anstelle der Gläubigen zu Freunden nehmen . . . .“ (Sure 3, Vers 29).

Frauen: Schlagt die Widerspenstigen:
„Die Männer haben Vollmacht und Verantwortung gegenüber den Frauen . . . . entfernt euch von ihnen in den Schlafgemächern und schlagt sie“ (Sure 4, Vers 35).

Dschihad gegen die Ungläubigen bis zu deren Tod:
„Und tötet sie (die Ungläubigen), wo immer ihr sie trefft, . . . . (Sure 2, Vers 191).

Wie aus zahlreichen Quelltexten des Korans ersichtlich ist, sind dort diverse Gesetze niedergeschrieben, die Strafen beinhalten. Wie Sure 2, Vers 191 zeigt, hält sich der Respekt vor Andersgläubigen in Grenzen.

Zwar garantiert diese Republik mit ihrem Grundgesetz eine gewissen Religionsfreiheit:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“
(GG für die BRD Art. 4 Abs. 1 und 2.).

Diese angebliche Religionsfreiheit sollte aber keine zwanghafte Islamisierung fördern.

Daher lautet unsere Forderung: Stoppt die subtile islamische Indoktrinierung unserer Kinder an den Schulen! 

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Rhein-Erft

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