Erftstadt/Köln: Kinderschänder kommt mit einem Jahr Haft davon

Ein 58-Jähriger Schlosser aus Erftstadt stand vor wenigen Tagen wegen Kindesmißbrauchs vor dem Kölner Landgericht. Obwohl er zwischen 1997 und 2017 mehrfach sowohl seine Nichte, als auch seine Stieftochter mißbraucht hatte, erhielt er jedoch nur ein Jahr Haft. Erst als er im vergangenen Jahr seine mittlerweile 22-jährige Nichte erneut belästigte und ihr im Schlaf die Unterhose auszog, entschloß sie sich, zur Polizei zu gehen. Dort berichtete sie dann auch von Fällen, die mehr als zehn Jahre zurücklagen.

Vor Gericht zeigte er weder Scham noch Reue, sondern tischte abstruse Lügengeschichten auf. Etwa, daß er ihr „aus Verärgerung darüber, daß sie meiner Frau nicht beim Spülen und Aufräumen geholfen hat“, ihre Unterwäsche ausgezogen hätte. „Reine Doofheit, ich hätte ihr wohl besser einen nassen Waschlappen ins Gesicht gehauen.“ fügte er noch flapsig hinzu. Dabei war dies bei weitem nicht der einzige Fall. So gab der Angeklagte zunächst Übergriffe auf seine Nichte zwischen ihrem 10. und 12. Lebensjahr zu, später relativierte er auch diese Taten und behauptete, er habe sie „nur“ an zwei Tagen belästigt. Auch die Vorwürfe seiner Stieftochter gab er zu: „Wenn die das jetzt so sagt, dann wird das schon stimmen“.

Trotzdem zeigte der Richter sich milde. Für die Übergriffe auf seine Nichte, als diese noch ein Kind war, wurde er gar trotz seines Geständnisses und der Aussage der Mißbrauchten selbst freigesprochen, weil sich das traumatisierte Opfer nicht mehr genau an die damaligen Vorfälle erinnern konnte. Obwohl der Richter ihn zum Abschluß noch als „tickende Zeitbombe“ bezeichnete, ist der verurteilte Kinderschänder somit bald aufgrund seines Urteils wieder in Freiheit.

Richter Christoph Kaufmann fiel schon in der Vergangenheit immer wieder durch mildeste Urteile auf, einem anderen Kinderschänder gab er zwei Jahre auf Bewährung und wertete es gar als mildernden Umstand, daß der offensichtlich völlig triebgesteuerte Täter die Tat beging, obwohl die Eltern im Nebenzimmer waren. Spätestens seine Aussage, daß bei dem 5-Jährigen vergewaltigten Jungen aufgrund des geringen Alters wohl keine psychischen Schäden zurückbleiben werden, zeigt, daß er für sein Amt offensichtlich keinerlei Eignung hat.

Auch im Jahr 2014 berichteten wir bereits über einem Fall, bei dem dieser Richter den Vorsitz hatte, auch hier gab es Bewährung für den sexuellen Mißbrauch von Kindern. Wir finden es vollkommen unverständlich, weshalb solch ein Richter immer noch Urteile sprechen darf. Unsere Worte von damals gelten daher leider immer noch: Mit solcher Kuscheljustiz muß endlich Schluß sein. Die Menschen in Deutschland und besonders unsere Kinder müssen endlich wieder konsequent vor unberechenbaren Triebtätern geschützt werden!

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Rhein-Erft

Bild: Rike | pixelio.de

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