Die Revision von Ursula Haverbeck wurde abgelehnt!

Das Oberlandgericht Celle hat die Revision zum Berufungsverfahren von Ursula Haverbeck im Landgericht Verden abgelehnt, wodurch nun eine zweijährige Haftstrafe rechtskräftig geworden ist. Das Gericht begründete die Ablehnung mit der lapidaren Aussage, daß das Urteil keinen juristischen Fehler enthalte. Viele weitere Verfahren stehen noch aus. Grundsätzlich ist somit festzuhalten, was längst bekannt sein dürfte, daß sowohl die Meinungsfreiheit als auch ein intaktes Rechtsleben in der Bundesrepublik Deutschland nicht vorhanden sind.

Frau Haverbeck fiel in der Vergangenheit regelmäßig auf, weil sie sich über bestimmte historische Ereignisse äußerte. Sie stellte zuallererst Fragen an Institute und Behörden und schlußfolgerte dann aus den nicht erhaltenen Antworten und den eigenen inzwischen gewonnenen Erkenntnissen, daß es erhebliche historische Ungewißheiten in Bezug auf bestimmte Ereignisse gebe, weshalb sie eine öffentliche Diskussion zu diesen Themen forderte. Man kann eine Meinung oder bestimmte Ansichten als falsch oder als unschön bezeichnen, aber man kann in einer Demokratie keine Person aufgrund Ihrer Meinung ins Gefängnis stecken.

Das sieht die Justiz in der BRD jedoch anders. So verurteilte diese Frau Haverbeck mehrfach zu Haftstrafen dafür, ihre Meinung zu äußern und zu publizieren, wobei die Höhe der Haftstrafen nicht gerade gering ausfiel. Grund dafür sind Paragraphen wie der Paragraph 130 Strafgesetzbuch (die sogenannte „Volksverhetzung“), welcher resolut in die durch das Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit eingreift und diese massiv beschränkt.

Das Bezeichnende an diesem Paragraphen ist, daß dieser nur bei deutschbewußten Menschen und gegen den Nationalsozialismus angewendet wird. So dürfen beispielsweise positive Äußerungen über den Kommunismus problemlos verbreitet und seine Verbrechen geleugnet werden. Selbst antideutsche Sprüche wie „Deutschland verrecke“ oder „Deutschland du mieses Stück Scheiße“ werden toleriert oder sogar von Parteien im Bundestag gefeiert.

Daß hierzulande das Recht auf den Kopf gestellt wurde, zeigt sich nicht nur durch die massive Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern erst recht, wenn man das Strafmaß in Verhältnis zu anderen Taten stellt. So wird beispielsweise eine fast 90-jährige Frau Haverbeck zu einer längeren Haftstrafe verurteilt als so mancher Mörder oder Vergewaltiger.

Gerade die Asylkrise und die daraus folgende ansteigende Kriminalität haben wieder deutlich gezeigt, wie sich unsere Justiz im Würgegriff der Politik befindet. Unbequeme Meinungen werden in dieser Republik oftmals härter und stärker verfolgt als beispielsweise Kinderschänder oder die ganzen importierten Straftäter.

Damit muß Schluß sein!

Darum fordern wir:

Eine echte Meinungsfreiheit, sowie die Wiederherstellung eines richtigen Rechtslebens, in dem noch wirkliches Recht gesprochen wird.

Schluß mit der Gesinnungsjustiz – Freiheit für Ursula Haverbeck!

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Rhein-Erft

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