DIE RECHTE dankt allen Spendern! Jetzt weiter den Wahlkampf unterstützen!

Eine starke Gemeinschaft ist die Grundvoraussetzung für politischen Erfolg. Nachdem DIE RECHTE im Vorfeld des Bürgermeisterwahlkampfes um Spenden gebeten hatte, gab es einige Unterstützung, durch die es beispielsweise möglich ist, einen öffentlichkeitswirksamen Plakat- und Flugblattwahlkampf zu führen. Während etablierte Parteien auf die Staatskasse zurückgreifen können, um aus dem endlosen Topf der Parteienfinanzierung ihre Materialschlachten zu führen, arbeitet die nationale Opposition ehrenamtlich und muss sich doppelt anstrengen, um mithalten zu können. Umso erfreulicher ist es, dass die Anteilnahme an der Spendenaktion verhältnismäßig groß gewesen ist.

Ein Dank geht an dieser Stelle an alle die in den vergangenen Wochen durch Spenden ihren Teil dazu beigetragen haben.

Jetzt für die Endphase des Wahlkampfs spenden!

Auch wenn ein Großteil der Wahlkampfkosten bereits bewältigt werden konnte, entstehen natürlich auch weiterhin Kosten. Wer dafür sorgen möchte, dass DIE RECHTE auch in der Endphase des Wahlkampfes durchstarten kann, um bis zum 13. September 2020 um jede einzelne Stimme zu kämpfen, kann seinen Beitrag dazu leisten.

Hier ist die Kontoverbindung:
Kontoinhaber: DIE RECHTE – KV Rhein-Erft
IBAN: DE14 3705 0299 0157 2840 12
BIC: COKSDE33XXX (Kreissparkasse Köln)
Verwendungszweck: Spende

Spenden an Parteien sind steuerlich absetzbar!

Parteispenden sind steuerlich gesehen Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Im Einkommensteuergesetz (EStG) unter §34 g und im §10 b Abs. 2 ist die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden geregelt.

Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 € für Ledige und 3.000 € für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50 % steuerlich begünstigt. Darüber hinausgehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 € für Ledige und 3.300 € für Verheiratete steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

Also, worauf noch warten? Jeder Euro zählt!

DIE RECHTE/KV Rhein – Erft. 

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