Die Gerichtsverhandlung, die am Freitag (02.09.) im Detmolder Amtsgericht stattfand, wird vielleicht dereinst in die Geschichtsbücher eingehen – als eines der unrühmlichsten Kapitel der an Skandalen ohnehin reichen antideutschen Justiz des Merkel-Regimes.
Angeklagt war die 87-jährige Bürgerrechtlerin, Dissidentin und Große Dame des deutschen Nationalismus, Frau Ursula Haverbeck aus Vlotho (Kreis Herford). Sie hatte sich vor einigen Monaten mit einem Brief an den Detmolder Bürgermeister Rainer Heller (SPD) gewandt, in dem sie ihrem Ärger darüber Luft machte, daß die linksextremen Kettenhunde des Regimes ihr den Weg zum Gerichtssaal versperrten, als sie dem Detmolder Auschwitz-Prozeß gegen Reinhold Hanning als Zuschauerin beiwohnen wollte. In diesem Brief kritisierte sie auch die offizielle Geschichtsschreibung der BRD, insbesondere im Zusammenhang mit dem Konzentrationslager Auschwitz.
Bürgermeister Heller hätte Frau Haverbeck natürlich auch einfach antworten können; vielleicht hätte sich ein interessanter Meinungsaustausch zwischen politischen Gegnern entwickelt, der für beide Seiten Erkenntnisgewinne gebracht hätte. In einem Staat, der sich selbst „demokratisch“ nennt, sollte ein solcher Diskurs eigentlich möglich sein. Doch nichts dergleichen geschah: Anstatt Frau Haverbeck auf ihren persönlichen Brief zu antworten, leitete Heller den Brief an die staatlichen Repressionsorgane weiter und Frau Haverbeck flatterte eine Anklageschrift ins Haus.
Dutzende Unterstützer spenden Beifall
Zu dem Prozeß in Detmold erschienen Dutzende Sympathisanten und einige politische Gegner von Frau Haverbeck. Vor dem überfüllten Gerichtssaal mußten schließlich noch ca. 20 Personen warten. Auch das hat bei bundesdeutschen Dissidentenprozessen Methode: Obwohl die Justiz über das zu erwartende große Interesse informiert ist, werden für solche Prozesse meistens absichtlich kleine Verhandlungssäle gewählt, sodaß ein Großteil der anwesenden Öffentlichkeit von dem Prozeß ausgeschlossen wird.
Ursula Haverbeck erschien ohne Rechtsanwalt, sie verteidigte sich selbst. Über 30 Minuten lang nahm sie zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen Stellung, begleitet von Ermahnungen durch die Richterin.
Schließlich wurde Haverbeck aufgrund des eigens zur Verfolgung von Dissidenten erfundenen Volksverhetzungs-Paragraphen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate Haft für die unbeugsame Revisionistin gefordert.
Die Urteilsbegründung war an Frechheit kaum zu überbieten: Aufgrund dessen, daß Haverbeck auch im Angesicht des Gerichts und einer drohenden Gefängnisstrafe bei ihren Überzeugungen blieb, sagte die Richterin, Haverbeck „fehle jegliche Einsicht“. Ihre unbeugsame Haltung und die Tatsache, daß sich die betagte Oppositionelle niemals von diesem Regime in die Knie zwingen lassen wird, kommentierte die Richterin damit, daß bei Haverbeck „keine Chance auf Besserung“ bestehe. Doch solch giftige Kommentare, ausgesprochen von den willigen Vollstreckern des Regimes, müssen auf Oppositionelle wie ein Ritterschlag wirken. So wurde Frau Haverbeck schließlich auch nach Prozeßende von der anwesenden kritischen Öffentlichkeit auf dem Gerichtsflur mit Applaus in Empfang genommen.
Wenn der Richter zum Täter wird…
Die Richterin heißt Lena Böhm, der Oberstaatsanwalt heißt Ralf Vetter. Egal, wie viele Akten das Regime einst in Panik schreddern wird, diese beiden Namen sind uns unauslöschlich in das Gedächtnis gebrannt. Sie werden sich eines hoffentlich nicht allzu fernen Tages selbst als Angeklagte in einem rechtsstaatlichen Verfahren dafür verantworten müssen, daß sie eine 87-jährige Oppositionelle aufgrund von gewaltfreien Meinungsäußerungen ins Gefängnis stecken wollten.
Ursula Haverbeck mußte aufgrund ihres politischen Wirkens, insbesondere ihrer kritischen Publizistik, in den letzten Jahren bereits eine Odyssee durch bundesdeutsche Gerichtssäle durchmachen. Ihre Gerichtsprozesse reichten von München bis Hamburg. Neben diversen Geldstrafe wurde sie im Herbst vergangenen Jahres vom Amtsgericht Hamburg aufgrund eines TV-Gespräches zu zehn Monaten Haft verurteilt. Das neue Urteil vom AG Detmold eingerechnet, will das Regime die 87-Jährige also für 18 Monate ins Gefängnis sperren. Doch damit nicht genug: In Bad Oeynhausen und Verden/Aller stehen in den Monaten Oktober und November bereits weitere Gerichtsprozesse gegen Haverbeck an.
Das Urteil des AG Hamburg ist noch nicht rechtskräftig, auch bezüglich des neuen Urteils aus Detmold will Haverbeck Berufung einlegen. Wir wünschen der unbeugsamen Dissidentin viel Kraft und Erfolg für die anstehenden Gerichtsprozesse – und vor allem, daß sie weiterhin in Freiheit zur deutschen Jugend sprechen und hinsichtlich ihrer unbeugsamen Haltung als Vorbild wirken kann.
Wie sagte Frau Haverbeck selbst: „Es geht um den Preis, den man bereit ist, zu zahlen.“
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