Vor dem Kerpener Amtsgericht mußte sich vor kurzem ein krimineller Asylant verantworten. Alleine bei diesem Verfahren standen die Vorwürfe Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung, vierfacher Diebstahl in schweren Fällen und räuberischer Diebstahl im Raum. Der 28-Jährige Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab, hatte aber bereits zuvor acht (!) einschlägige Vorstrafen angesammelt, bei denen er immer nur zu Geldstrafen verurteilt worden war. Da zudem noch ein weiterer Haftbefehl aufgrund von vier Diebstählen zwischen August und September 2015 offen war, konnte der Richter letztendlich nur auf eine Haftstrafe erkennen. Diese fiel mit 1 1/2 Jahren noch recht milde aus.
Die Staatsanwältin hatte hingegen lediglich eine Bewährungsstrafe als „letzten Warnschuß“ gefordert. In Anbetracht dessen, daß der Asylbewerber erst seit März 2014 im Land war, zwischenzeitlich abgeschoben wurde, aber trotz Einreiseverbots einfach zurückkehrte, läßt sich diese Milde kaum erklären. Noch offensichtlicher als durch mindestens 18 (!) aktenkundig gewordene Straftaten in solch einem kurzen Zeitraum, kann man wohl nicht klarmachen, daß man das Asylsystem einzig zur Begehung von Straftaten ausnutzt.
Kurios an dem Fall ist, daß man bis zuletzt nicht die Identität und die Herkunft des Mannes aufklären konnte. Im Bundeszentralregister gibt es 16 (!) verschiedene Daten über ihn. In der jetzigen Verhandlung gab er an, in Frankreich geboren und aufgewachsen zu sein, auf Nachfrage konnte er aber nicht einmal eine Adresse in Frankreich nennen. Bei der Einreise hatte er noch angegeben, Algerier zu sein. Obwohl er offensichtlich sogar seine Herkunft „vergessen“ hat, war er sehr aufgeklärt über das deutsche Rechtssystem und ließ über seinen Dolmetscher erklären, daß er ein Recht auf Bewährung habe. Dieses hatte er aber zumindest nach Ansicht des Richters nun endlich verwirkt.
Trotz der ergangenen Haftstrafe zeigt dieser Prozeß erneut auf, daß die Justiz im Rahmen der Asylflut eingereisten Berufskriminellen nahezu machtlos gegenübersteht. Würde man jeden von ihnen nach wenigen Taten ins Gefängnis stecken, wären diese noch hoffnungsloser überfüllt, als sie es sowieso schon sind. Abschiebungen nützen nichts, solange die Regierung die Grenzen weiterhin weit offen stehen läßt und jeder abgeschobene Straftäter ungehindert wieder einreisen kann.
Bei solchen Zuständen muß sich niemand wundern, daß ausländische Kriminelle diese für sie paradiesischen Zustände hemmungslos ausnutzen. Eine verantwortungsvolle Regierung würde konsequent gegen solche Zustände vorgehen, die Herrschenden ignorieren sie hingegen, um weiter ignorant ihr Überfremdungsprogramm durchzusetzen!
Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Rhein-Erft
Bild: Tim Reckmann | pixelio.de
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