Im langerwarteten Bielefelder Dissidenten-Prozeß wurde der NRW-Landesvorsitzende der Partei DIE RECHTE, Sascha Krolzig, am Donnerstag wegen „Volksverhetzung und Beleidigung“ zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Krolzig hatte im August 2016 Kritik an den Aussagen des Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Herford-Detmold, Matitjahu Kellig, geübt und ihn im Zusammenhang mit dessen Aussagen als „frech“ bezeichnet. Zuvor hatte Kellig von der Stadt Preußisch Oldendorf (Kreis Minden-Lübbecke) gefordert, die Geschäftsbeziehungen mit einem politisch nonkormen Verleger zu kündigen.
Antrag auf Zulassung zur Nebenklage wurde abgelehnt
Zunächst mußte in den Wochen vor dem Prozeß noch um den dritten (!) Antrag auf Zulassung der Nebenklage entschieden werden, den Kelligs Rechtsbeistand Thomas Walther gestellt hatte. Unterstützung bekam er dabei von Staatsanwalt Benjamin Scheffler, der seit über einem Jahr energisch darum bemüht ist, Kellig und Walther jeden Wunsch von den Augen abzulesen. Die von RA Walther angeführten Argumente waren allerdings dermaßen sachfremd, daß Richterin Ingrid Kohls die Anträge immer wieder ablehnen mußte, auch wenn sie Kellig und Walther vielleicht gerne entgegengekommen wäre. So wurde zum Beispiel von RA Walther angeführt, Kellig fühle sich bedroht und sei deshalb in fachärztlicher, psychologischer Behandlung. Der entscheidende Fehler dabei: Eine Bedrohung war überhaupt nicht angeklagt und Kellig konnte in der Verhandlung auch keinen einzigen Fall nennen, irgendwann und irgendwo mal bedroht worden zu sein.
Staatsanwalt Scheffler brachte ins Spiel, durch die Zulassung der Nebenklage könnten dem Angeklagten auch die Behandlungskosten auferlegt werden. Das wäre nun wirklich der Gipfel der überhaupt nur denkbaren Perfidie: So sollte Krolzig für seine Kritik an Kellig nicht nur auf die Anklagebank gezerrt und in den Knast gesteckt werden, sondern durch die Übernahme der Behandlungskosten auch für viele Jahre oder sogar Jahrzehnte finanziell vollkommen ruiniert werden. Allein der Umstand, daß es juristisch schlichtweg keine Handhabe für die Zulassung zur Nebenklage gab, konnte den nationalen Dissidenten davor bewahren.
„Geben Sie Gedankenfreiheit!“
Nun zu den Geschehnissen am gestrigen Donnerstag: Wie erwartet, zog der Bielefelder Dissidenten-Prozeß ein enormes öffentliches Interesse auf sich: Neben den Unterstützern des Angeklagten hatten auch die Jüdische Gemeinde und die Antifa ihre Anhänger mobilisiert, hinzu kamen noch zahlreiche „neutrale“ Zuschauer, Kamerateams und Reporter. Der Verhandlungssaal 4089 war bis auf den letzten Platz gefüllt, einige Zuschauer mußten sogar stehen oder draußen warten.
Wie bereits angekündigt, nutzte Krolzig die Gelegenheit, zu der Anklageschrift Stellung zu nehmen und einige Dinge, die vor allem in den Medien stark verzerrt dargestellt worden sind, wieder ins rechte Licht zu rücken. Zunächst stellte Krolzig klar, daß er den inkriminierten Text „Staatsfunk, Linke und Jüdische Gemeinde hetzen gegen Verleger“ selbst geschrieben und auch selbst ins Internet gestellt hat. Dem Angeklagten und seinem Verteidiger Dr. Björn Clemens war zwar nach dem Studium der Aktenlage klar, daß man Krolzig die Urheberschaft des Textes nicht hätte nachweisen können, doch der Angeklagte betonte, daß er vollinhaltlich zu dem Text stehe und nichts widerrufen wird.
Im weiteren Verlauf der Einlassung erläuterte Krolzig in freier Rede und im Stehen seine Beweggründe, die zum Verfassen des Textes geführt hatten und weshalb er darin auch Kritik an dem Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde übte. So könne er es in keinster Weise nachvollziehen, daß der mutmaßliche Millionär Kellig von der Stadt Preußisch Oldendorf eine potentiell in den wirtschaftlichen Ruin führende Maßnahme gegen einen kleinen Unternehmer fordert, nur weil dieser Unternehmer mitunter Bücher in seinem Verlagsprogramm anbot, die ihm ideologisch nicht in den Kram passen. Außerdem führte Krolzig aus, daß ihm die Religionszugehörigkeit von Matitjahu Kellig vollkommen egal ist und die Bezeichnung „frecher Juden-Funktionär“ nur deshalb fiel, da Kellig sich gerade in seiner Funktion als Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde Herford-Detmold zu Wort gemeldet hatte. Krolzig bezeichnete die Anklageschrift als juristischen Nonsens, mit dem das Strafrecht als politisches Machtmittel mißbraucht werden soll. Zum Schluß appellierte er an das Gericht, dieses Spielchen der Staatsanwaltschaft nicht mitzuspielen und ein Urteil auf dem Boden des Rechts zu sprechen. „Geben Sie Gedankenfreiheit!“, so die an Friedrich Schiller angelehnten Schlußwortes des Angeklagten.
Befangenheitsantrag gegen Richterin Kohls
Die Vernehmung des Zeugen Matitjahu Kellig war gleich an mehreren Stellen aufschlußreich. Auf die Frage des Verteidigers, was denn nun der Grund für seinen Strafantrag gewesen sei, meinte Kellig, er habe eine Schutzpflicht gegenüber seiner Gemeinde. – Nun ja, normalerweise stellt man einen Strafantrag wegen Beleidigung, wenn man sich persönlich beleidigt fühlt, und nicht um irgendwelche Dritten zu schützen. Außerdem fragte Dr. Clemens den Zeugen, ob er sich denn darüber bewußt sei, daß er mit seinen Worten dazu beigetragen hat, einen Unternehmer in enorme wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bringen. Daraufhin lächelte der gutsituierte Zeuge Kellig nur süffisant und antwortete mit „Nein“.
Nach der Zeugenvernehmung wurden von der Verteidigung zwei Anträge gestellt: Zunächst sollte der Inhaber von „Kölle-Druck“, Rainer Höke, als Zeuge gehört werden. Er sollte Auskunft darüber geben, daß er aufgrund der medialen Hetzkampagne, an der sich Kellig maßgeblich beteiligt hatte, seine Verlagsgesellschaft auflösen mußte und ihm dadurch ein großer finanzieller Schaden entstanden ist. Außerdem sollte der WDR-Beitrag, der der eigentliche Stein des Anstoßes war, in die Verhandlung eingeführt werden. Obwohl der inkriminierte Text auf der Netzseite von DIE RECHTE OWL eine direkte Reaktion auf diesen WDR-Beitrag war und man eine Gegenrede inhaltlich nicht umfassend würdigen kann, ohne die eigentliche Rede zu kennen, wurden beide Beweisanträge abgelehnt. Zu diesem Zeitpunkt war wohl auch vielen Zuschauern bereits klar, daß es in dieser Verhandlung maßgeblich nur um die Aburteilung eines unbequemen politischen Dissidenten geht. Deshalb stellte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen Richterin Ingrid Kohls, die Verhandlung wurde für zweieinhalb Stunden unterbrochen.
Symbolhaft: Shake-Hands zwischen Richterin und Zeugen
Erwartungsgemäß wurde der Befangenheitsantrag mit den üblichen, formelhaften Wendungen abgelehnt, um 13.30 Uhr ging es weiter mit den Plädoyers. Staatsanwalt Scheffler hatte dabei eine interessante „Überraschung“ parat: So bezeichnete er auf einmal bestimmte Formulierungen in dem betreffenden Text als strafbar, die vorher mit keinem Wort angesprochen worden waren, ja die noch nicht mal in der Anklageschrift stehen! So dürfe man nach Meinung Schefflers in dem konkreten Zusammenhang zum Beispiel nicht schreiben „DIE RECHTE – Die Partei für deutsche Interessen!“, denn damit solle behauptet werden, Juden könnten nicht im deutschen Interesse handeln. Das staatsanwaltschaftliche Plädoyer war im Endeffekt eine wilde Mischung aus interpretieren, mutmaßen, aus dem Zusammenhang reißen und phantasieren. Im Ergebnis forderte Benjamin Scheffler für den Angeklagten zehn Monate Haft ohne Bewährung.
Krolzigs Verteidiger Dr. Björn Clemens nutzte das Plädoyer, um sämtliche Verfahrensfehler und Ungereimtheiten noch einmal zusammenzufassen und kam zu der wohl zutreffenden Schlußfolgerung, daß das Urteil bereits lange vor dieser Verhandlung geschrieben worden sei und alle seine Worte kein Stück an dem bereits feststehenden Urteilsspruch ändern würden. Aus Protest gegen den Verlauf des politischen Skandal-Prozesses verzichtete die Verteidigung darauf, überhaupt einen eigenen Antrag zu stellen. In seinen letzten Worten sagte Krolzig, daß er selbst ebenfalls keinerlei Hoffnung darauf hat, daß das Gericht ein juristisches Urteil sprechen könnte und kein politisches. Das Urteil lautete dann schließlich auf sechs Monate Haft ohne Bewährung. Nach Beendigung der Verhandlung stand Matitjahu Kellig auf und verabschiedete sich per Handschlag bei der Richterin.
Sascha Krolzig gibt zu dem Prozeß folgende persönliche Stellungnahme ab:
Die Urteilsbegründung erinnerte mich teilweise an ein kafkaeskes Schauspiel. Da wird von der Richterin auf einmal gesagt, daß der Begriff „frech“, der den Dreh- und Angelpunkt des ganzen Prozesses bildete, nicht strafbar sei, dafür aber ganz andere Formulierungen, die bis zum Plädoyer mit keinem einzigen Wort zur Sprache kamen und die von der Anklageschrift überhaupt nicht umfaßt sind. Ich bin selbst studierter Jurist, aber wenn man mich fragen würde, warum ich denn jetzt im Endeffekt verurteilt worden bin, müßte ich wahrheitsgemäß antworten, daß ich das selbst nicht weiß.
Ähnlich mysteriös wie das Urteil ist auch der Vorgang, wie es überhaupt zustande kam. Das Verfahren war bereits eingestellt worden, bis es dann unter ungeklärten Umständen wiederaufgenommen wurde. Wenn man die Prozeßakte aufmerksam studiert, stößt man immer wieder darauf, daß zwischen Kelligs Rechtsbeistand auf der einen Seite und der Staatsanwaltschaft beziehungsweise dem Gericht auf der anderen Seite ein reger Email-Verkehr geführt und auch eifrig telefoniert wurde. Was im Vorfeld dieses Prozesses telefonisch und vielleicht sogar persönlich hinter verschlossenen Türen ausgehandelt wurde, hat natürlich niemals Eingang in die Prozeßakten gefunden und wird das Geheimnis der Beteiligten bleiben. Meiner vollsten Überzeugung nach wurde in diesem Prozeß das Strafrecht als Machmittel zur Bekämpfung einer politischen Meinung mißbraucht.
Natürlich werden wir gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen – wir stehen noch ganz am Anfang der juristischen Auseinandersetzung. Doch egal, was am Ende dabei herauskommen wird, habe ich bereits jetzt den Entschluß gefaßt, meine Eindrücke zu dem gesamten Prozeß ausführlich niederzuschreiben. Dieser Prozeß und die Namen der Beteiligten sollen niemals vergessen werden. Die Akten werden eines Tages Eingang finden in eine Forschungsstelle zur Aufarbeitung der politischen Verfolgung in der BRD.
Der Kampf geht weiter – Deutschland wird leben!
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Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de
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