Vor dem Landgericht Detmold findet derzeit der Prozeß gegen den 94-jährigen ehemaligen SS-Unterscharführer Reinhold Hanning statt, dem vorgeworfen wird, als junger Mann in der Zeit von Januar 1943 bis Juni 1944 im Konzentrationslager Auschwitz gearbeitet zu haben. Dabei werden Hanning – soweit wir das nach unserer Prozeßbeobachtung beurteilen können – gar keine konkreten, individualisierbaren Taten vorgeworfen. Allein seine bloße Anwesenheit im KL Auschwitz soll nach Meinung der Staatsanwaltschaft dazu ausreichen, ihn wegen „Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen“ verurteilen zu können.

Ende Mai nahm die 87-jährige nationale Dissidentin und Bürgerrechtlerin Ursula Haverbeck als Zuschauerin an dem Prozeß teil, was von den Medien zu einem Skandal hochstilisiert wurde. Anschließend startete ein Ehepaar aus dem Raum Hannover eine Hetzkampagne gegen Frau Haverbeck mit dem Ziel, sie von den restlichen Prozeßtagen in Detmold auszuschließen (wir berichteten). Diese unverschämte Forderung nahmen einige Mitglieder des RECHTE-Kreisverbandes OWL am heutigen Freitag zum Anlaß, nach Detmold zu fahren, um den Prozeß kritisch zu begleiten. Nachfolgend unsere Eindrücke vom heutigen Verhandlungsgeschehen:

Nur wenig Interesse: viele Sitzplätze bleiben leer

Wir kommen überpünktlich, denn schließlich wissen wir nicht, wie voll der zum Gerichtssaal umfunktionierte Raum im Gebäude der Industrie- und Handelskammer heute werden soll. Der Haupteingang zur IHK ist abgesperrt, vor dem Haus steht ein Krankenwagen. Anscheinend wird Reinhold Hanning jeden Prozeßtag mit dem Krankenwagen abgeholt und zum IHK-Gebäude gefahren. Zuschauer und Journalisten müssen durch einen Nebeneingang, die Kontrollen gehen überraschend schnell und unkompliziert.

Im Gerichtssaal ist es noch relativ leer. Ein einsamer Linker grüßt freundlich, hält sich ansonsten aber zurück. Nur langsam füllt es sich, zum Schluß wird über die Hälfte der für die Besucher reservierten Plätze leer bleiben. Anwälte der Nebenklage, Zuschauer und Justizbeamte führen lockere Gespräche, man spricht über alltägliche Dinge, zum Beispiel über den anstehenden Beginn der Fußball-EM, betroffen wirkt hier niemand.

Als „Stargast“ betritt der 95-jährige Leon Schwarzbaum den Saal; der einzige Nebenkläger, der zu diesem Prozeßtag erscheinen wird. Kamerateams und Fotographen stürzen sich sofort auf ihn. Einer der Journalisten umarmt den Nebenkläger sogar im Überschwang der Gefühle. Schwer zu sagen, ob Schwarzbaum diesen Rummel genießt, oder ob er es einfach nur über sich ergehen läßt.

Als der im Rollstuhl sitzende Angeklagte von einem seiner Verteidiger durch einen Nebentür in den Gerichtssaal geschoben wird, wird es schlagartig ruhiger, die Mienen ernster. Kurz danach betreten die drei Richterinnen und die beiden Schöffen den Gerichtssaal.

Politische Kampf-Rhetorik und wenig juristische Ausführungen

Beim heutigen Prozeßtag stehen zehn Plädoyers der Nebenkläger-Anwälte an, von denen insgesamt etwa 20 erschienen sind. Die Vertreter der Oberstaatsanwaltschaft hatten bereits plädiert und für Hanning eine sechsjährige Freiheitsstrafe gefordert. Der erste Nebenkläger-Anwalt hält ein weitgehend sachliches Plädoyer, er beschränkt sich im Wesentlichen auf juristische Ausführungen. Es geht um die Voraussetzungen, ab wann jemand wegen einer Beihilfe-Handlung verurteilt werden kann und ob es sich strafrechtlich gesehen um mehrere, individuelle Taten oder um ein einheitliches Tatgeschehen handelt. Allerdings wird er an diesem Prozeßtag der einzige Anwalt sein, der ein juristisches Plädoyer hält, das diesen Namen auch verdient.

Der Tiefpunkt dieses Verhandlungstages ist dann bei dem Plädoyer eines Nebenkläger-Anwaltes erreicht, der bereits äußerlich eine schillernde Figur abgibt. Seine Ausführungen kann man kaum als juristisches Plädoyer bezeichnen, es ist vielmehr eine politische Kampfrede. Er schwadroniert über die derzeitigen Erfolge „rechtspopulistischer“ Parteien, zitiert aus dem AfD-Programm und wiederholt sogar das von der Lügenpresse frei erfundene Märchen, der türkische Schriftsteller Akif Pirincci hätte sich bei einer Rede auf einer Pegida-Demo die Wiedererrichtung von Gaskammern gewünscht. Ein Schmierentheater sondergleichen.

Viele der anderen Nebenkläger-Anwälte blasen ins gleiche Horn, sofern sie sich nicht einfach darauf beschränken, sich den Worten der vorherigen Plädoyers anzuschließen. Nebenkläger-Anwalt Onur Özata warnt beispielsweise vor „Islamfeindlichkeit“, obwohl uns nicht bekannt ist, daß in Auschwitz irgendwelche Moslems inhaftiert waren. Schwer auf die Tränendrüse drückt Ernst von Münchhausen [sic!], der – wie andere Nebenkläger-Anwälte auch – den Angeklagten direkt anspricht und ihn zu einer weiteren Aussage drängen will. Spätestens, als Münchhausen Überlegungen dazu anstellt, ob der Angeklagte schwangere Frauen ins Gas geschickt habe, während Hannings eigene Frau ebenfalls ein Kind erwartete, hätten seine Verteidiger eingreifen müssen, doch nichts geschieht. Weiter berichtet Münchhausen von einer ihm bekannten Jüdin, die ihm erzählt habe, daß die Lügengeschichten des gleichnamigen Barons als Kind ihre Lieblingslektüre gewesen seien. Ob sich der Anwalt mit dieser Anekdote einen Gefallen getan hat, sei einmal dahingestellt.

Hanning, der müde wirkt und sich so gut wie nie bewegt, erträgt die persönlichen Ansprachen und die politischen Tiraden der Nebenkläger-Anwälte mit stoischer Ruhe und hofft wahrscheinlich nur noch, daß die Tortur des Prozesses endlich bald ein Endet findet.

Es fällt auf, daß viele Nebenkläger-Anwälte davon erzählen, daß sie bereits beim Lüneburger Auschwitz-Prozeß gegen Oskar Gröning (95) dabei gewesen waren. Hat sich mit der Vertretung von Nebenklägern bei Auschwitz-Prozessen etwa ein neuer Geschäftszweig begründet, der von einigen Anwälten zum lukrativen Verdienst genutzt wird?

Worum es beim Auschwitz-Prozeß wirklich geht

Worum geht es im Detmolder Auschwitz-Prozeß wirklich? – Die Aburteilung der Person Reinhold Hanning ist jedenfalls nur einer von vielen Aspekten. Die Nebenkläger-Anwälte betonen die „historische“ Dimension des Prozesses, daß die Weltöffentlichkeit auf Detmold blicke, daß man der jüngeren Generation ein Beispiel sein solle und natürlich, daß man „den Anfängen wehren“ solle.

Mit jedem Plädoyer wird es offensichtlicher: Dies ist kein normaler Strafprozeß, hier soll unter Zuhilfenahme der Justiz und natürlich mit Begleitung der Massenmedien ein ganz anderes Spiel gespielt werden. Während man im Bereich der Politik oftmals von Symbolpolitik spricht, ist der Detmolder Auschwitz-Prozeß wohl das Paradebeispiel für eine „Symboljustiz“. Eine Justiz, die über 70 Jahre nach Kriegsende über 90-jährige Greise auf die Anklagebank zerrt, die seinerzeit das kleinste Rädchen im Getriebe waren, nur um mit der Verurteilung irgendein „Symbol“ zu setzen.

Reinhold Hanning ist jedenfalls zu wünschen, daß er letztendlich vom Gefängnis verschont wird und daß er die Zeit, die ihm noch bleibt, ohne weitere Rachegelüste gegen ihn in Frieden verbringen kann.

Die Urteilsverkündung ist für Freitag, den 17. Juni um 10 Uhr im Landgericht Detmold (Paulinenstraße 46, 32756 Detmold) angesetzt.

Quelle: DIE RECHTE – Ostwestfalen-Lippe

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

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