Dritter Anlauf im Bielefelder Dissidenten-Prozeß: Kommt am 22. Februar 2018 zum AG Bielefeld!

Das Amtsgericht Bielefeld hat den Termin zum Dissidenten-Prozeß gegen Sascha Krolzig vom DIE RECHTE-Kreisverband Ostwestfalen-Lippe nun auf den 22. Februar 2018 um 8.30 Uhr festgesetzt. Dem nationalen Aktivisten wird Volksverhetzung und Beleidigung vorgeworfen, weil er bestimmte Verhaltens- und Ausdrucksweisen des Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Herford-Detmold, Matitjahu Kellig, als „selbstgefällig“ und „frech“ bezeichnet hat. Ein erster Anlauf des Prozesses war im September unter anderem deshalb gescheitert, weil Krolzig noch keine Akteneinsicht gewährt worden war, ein weiterer Termin im November wurde kurzfristig abgesagt, weil Krolzigs Verteidiger tags zuvor einen Verkehrsunfall hatte und sich in ärztliche Behandlung begeben mußte.

Auf sehr dünnem Eis bewegt sich derweil Kelligs Rechtsbeistand, der schillernde Anwalt Thomas Walther. So behauptete Walther zum Beispiel gegenüber der Neuen Westfälischen, Krolzig hätte argumentiert, daß „der Jude selber Schuld sei“, obwohl Krolzig dies weder direkt noch indirekt so geäußert hat. Außerdem will Walther damit suggerieren, die geäußerte Kritik hätte irgendwas mit Kelligs Religionszugehörigkeit zu tun. Kellig hätte jedoch auch Buddhist, Zeuge Jehova oder der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters angehören können und er wäre genauso für seine Worte kritisiert worden. Oder sollen die Diffamierungen seitens des Rechtsbeistands Thomas Walther etwa suggerieren, daß man zwar grundsätzlich alles und jeden kritisieren dürfe, Juden selbst aber über jegliche Kritik erhaben seien?

Ebenso dubios sind Walthers Spekulationen gegenüber des Westdeutschen Rundfunks, Krolzig würde angesichts des ausgefallenen Termins im November auf eine „Zermürbungstaktik“ setzen – als ob Krolzigs Verteidiger sich absichtlich in einen Verkehrsunfall hätte verwickeln lassen, nur damit der Prozeßtermin um einige Wochen nach hinten verschoben wird. Unserer Meinung nach bewegt sich Kelligs Rechtsbeistand mit seinen Diffamierungen und Unterstellungen selbst bereits am Rande der Strafbarkeit, jedenfalls sind sie bezeichnend für die fragwürdige Vorgehensweise des Thomas Walther.

Kellig selbst nutzt jedenfalls die durch den Prozeß entstandene Publicity weiter dafür, sich im Staatsfernsehen als Opfer irgendwelcher ominöser „Bedrohungen“ zu inszenieren und greift dafür wieder einmal auf den Antifa-Aktivisten Julian Feldmann zurück. Wer wie Matitjahu Kellig auf eine im Rahmen des politischen Meinungskampfes geäußerte Kritik, die vielleicht deutlich, aber dennoch klar sachbezogen war, sofort nach dem Staatsanwalt schreit und dann auch noch vorgibt, sich aufgrund der Kritik „bedroht“ zu fühlen, dem muß in der Tat ein gestörtes Verhältnis zur Meinungsfreiheit attestiert werden.

Kommt am Donnerstag, den 22. Februar 2018 um 8.30 Uhr zum Amtsgericht Bielefeld, Gerichtsstraße 6, 33602 Bielefeld, 4. Etage, Sitzungssaal 4089 – Meinungs- und Redefreiheit verteidigen – Schluß mit der Verfolgung von Dissidenten und Regimekritikern!

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Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Ostwestfalen-Lippe

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

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