Verwaltungsgericht: Stadt Hildesheim verliert Eilverfahren um Kundgebung am Samstag (27. Juli 2019)!

So sehen Verlierer aus: Die Stadtverwaltung Hildesheim als Versammlungsbehörde lehnte es ab, den guten Ratschlägen der Partei DIE RECHTE zu folgen, die für Samstag (27. Juli 2019) eine Kundgebung am Bahnhofsvorplatz in Hildesheim angemeldet hat und als Schikane mit einer Auflage überzogen wurde, erst ab 50 Teilnehmern eine Lautsprecheranlage einsetzen zu dürfen. Durch eine solche Maßnahme wäre der kleinen Protestversammlung, die unter dem Motto „Gegen Pressehetze und Repression“ steht, nahezu jede Öffentlichkeitswirkung genommen worden und es wäre selbst schwierig geworden, die eigenen Teilnehmer akustisch zu erreichen, von Passanten ganz abgesehen. Obwohl es in der Vergangenheit zahlreiche Urteile gab, welche diese Beschränkung als rechtswidrig einstuften, zeigte sich die Hildesheimer Stadtverwaltung uneinsichtig und provozierte auf diesem Weg einen verwaltungsgerichtlichen Eilstreit, den die Stadt dann auch prompt verlor – die Kosten dafür trägt natürlich der Steuerzahler. Mit Beschluß vom 25. Juli 2019 (Aktenzeichen 10 B 3366/19) beschied das Verwaltungsgericht Hannover die Rechtswidrigkeit der Lautsprecherauflage und stellte fest, daß gerade auch kleinere Versammlungen dem Schutzbereich der Versammlungsfreiheit ebenso unterliegen. Am Samstag wird deshalb selbstverständlich eine Lautsprecheranlage mitgeführt und somit ein akustisches Gleichgewicht gegen den zu erwartenden Gegenprotest hergestellt!

Unterstützt die Protestaktion, Beginn ist um 13.00 Uhr am Hildesheimer Bahnhof!

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Braunschweig / Hildesheim

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