Welcher Skandal?

Daß die verurteilte Linkskriminelle Lina Engel nach der
Urteilsverkündung auf freien Fuß gesetzt wurde, sehen rechte und
alternative Medien und vereinzelt sogar Mainstreammedien als Skandal.

Das ist es nicht. Es ist ein ganz gewöhnlicher juristischer Vorgang.

Die Frau hat fünf Jahre und drei Monate bekommen; oder, anders
ausgedrückt, 63 Monate. Zweieinhalb Jahre war sie in Untersuchungshaft.
Bleiben also – wenn das Urteil in der Form rechtskräftig wird – noch 33
Monate. Allerdings ist sie vor den Taten, die hier zur Verurteilung
geführt haben, noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten Sie ist
damit „Erstbestrafte“, wie es im Juristenjargon heißt. „Erstbestrafte“
werden beinahe regelmäßig nach Verbüßung von zwei Dritteln ihrer Haft
auf Bewährung entlassen, wenn sie im Knast nicht äußerst negativ
auffallen oder gar drinnen neue Straftaten begehen. Lina Engel braucht
also nur noch damit zu rechnen, zwölf Monate in Haft zu verbringen.

Da im Strafvollzugsgesetz der Resozialisierungsgedanke Vorrang hat,
können sogenannte Vollzugslockerungen bereits achtzehn Monate vor dem
voraussichtlichen Entlassungstermin gewährt werden. Wenn sie sich selbst
stellt, kann sie sogar damit rechnen, umgehend oder recht bald in den
offenen Vollzug zu kommen. Einschließlich eines Rechtsanspruchs auf
siebzehn Tage Hafturlaub im Jahr; und zusätzlich noch ein paar Tage aus
sozialen Gründen; beispielsweise, um die Wohnung zu renovieren…. Das
ist ein lockeres Leben.

Die Frau wäre also echt schön blöd, wenn sie untertauchen würde. Und daß
sie nicht generell, sondern nur in ihrer höchst speziellen politischen
Ausrichtung blöd ist, beweist der Umstand, daß sie immerhin eine
Studienberechtigung erworben hat.

Nein, der eigentliche Skandal ist die Urteilshöhe.

Der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats hatte die gleiche Rolle
schon bei der Verurteilung der Angehörigen der „Gruppe Freital“. Da gab
es dann für den Hauptangeklagten glatte zehn Jahre, fast doppelt soviel
wie bei Lina Engel, und auch die anderen Angeklagten wurden deutlich
reichlicher „bedient“ als die Mittäter von Frau Engel. Mal unabhängig
davon, daß diese dann als „terroristische Vereinigung“ bewertet wurden,
während die „Hammerbande“ „nur“ als „kriminelle Vereinigung“ firmiert…

Daß die Freitaler „Sprengstoffanschläge“ begangen haben sollen, ist eher
eine Propaganda-Behauptung; wenn man einen sogenannten Polenböller als
Sprengstoff sehen will, dann hat eine Handgranate wohl ein ähnliches
Bedrohungspotential wie eine taktische Atomwaffe! – Und wie sieht es mit
einem Vergleich der Personenschäden aus, die von den Freitalern
einerseits und der „Hammerbande“ andererseits angerichtet wurden? Geht
irgendein Opfer der Freitaler heute noch an Krücken oder trägt eine
Metallplatte im Gesicht, damit das Auge nicht herausfällt? Ist die
Lebensgefahr, die von Hammerschlägen auf den Kopf ausgeht, nicht
deutlich höher als die, wenn ein Polenböller in ein Wohnzimmer geworfen
wird?!

Aber wenn ein Richter bei den Angeklagten immerhin „achtbare Motive“
sieht, dann ist ja schon klar, wohin die Reise geht!

Nun, Richter Schlüter-Staats ist ja eigenem Bekunden zufolge ein
gläubiger Mensch. Vielleicht hat ihn der Umstand berührt, daß Lina Engel
sich in der zweieinhalbjährigen Untersuchungshaft Rheuma zugezogen haben
soll. Rheuma bei einer 28-jährigen ist in der Tat selten und ein
trauriges Schicksal. Möglicherweise hat sich ein gläubiger Richter da
gesagt: Gott hat sie für ihre Taten zumindest ein wenig schon selbst
gestraft; ironischerweise auf die gleiche Weise, wie sie ihre Opfer
malträtiert hat; mit einer EInschränkung des Bewegungsapparates. Da will
ich, der Richter, mal nicht „päpstlicher als der Papst“ sein und
bezüglich der irdischen Rechtssprechung ein wenig Milde walten lassen….

Menschlich gesehen mag ein solcher Gedanke nachvollziehbar sein.
Juristisch allerdings hat er in einem Verfahren herzlich wenig zu
suchen. Wir sollten uns den Namen dieses Richters daher merken.
Vielleicht ändern sich die Verhältnisse einmal in der Weise, daß man
durch ein dann wirklich unabhängiges Gericht nachprüfen lassen kann, ob
das Lina-Engel-Hammerbanden-Urteil nicht schon Rechtsbeugung ist!

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