Am 13. März 2012 gingen wieder einmal die üblichen spektakulären Bilder durch die Medien. „Die Herren des Morgengrauens“, wie man sie teils spöttelnd, teils schaudernd gern mal nennt, hatten wieder zugeschlagen und etwas über dreißig Objekte vornehmlich in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen durchsucht. Stolz präsentierte man sich hinter Tischen, auf denen die in solchen Fällen geradezu austauschbare Beute lag: Mindestens ein Baseballschläger, mindestens eine Schreckschußpistole und mindestens ein Küchenmesser; gern auch noch garniert mit Opas Stahlhelm aus Kriegszeiten, der wahrscheinlich eher ein familiäres Andenken als für einen aktuellen Einsatz bestimmt ist.

Ein Oberstaatsanwalt namens Schmengler durfte sich dann auch noch süffisant vor der Kamera äußern, „wenn erst mal zwei Monate die Miete nicht bezahlt sei, habe sich auch das „Braune Haus von Ahrweiler“ wohl erledigt.

Herr Schmengler hat sich geirrt, was den Zeitstrahl betrifft. Aufgrund eines zwischen dem Eigentümer und den Mietern geschlossenen gerichtlichen Vergleichs soll dieses Haus Mitte August geräumt werden.

Trotz des Irrtum – den wir einem im Zivilrecht wohl weniger erfahenen Staatsanwalt mal nachsehen wollen – hat Herr Schmengler mit dieser süffisanten Nebenbemerkung vielleicht auch schon den eigentlichen Grund des staatlichen Zugriffs auf die angeblichen oder tatsächlichen Mitglieder des „Aktionsbüros Mittelrhein“ preisgegeben. Nämlich, möglichst viele Menschen möglichst lange in Haft zu behalten, bevor auch nur überhaupt ein Urteil gesprochen ist.

Ein dafür geeignet erscheinendes Instrument ist der § 129 StGB, der die „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ untersagt und der unter Juristen, Bürgerrechtlern und auch Europapolitikern sehr umstritten ist. (Es gibt seit neun Jahren eine Empehlung des EU-Rates, diese äußerst restriktive deutsche Bestimmung an die gemäßigteren anderer eruropäischer Länder anzupassen. Die Bundesregierung hat das bisher versäumt. Ob deswegen irgendwelche europäischen Gremien gelegentlich ein Bußgeld gegen die BRD verhängen, ist bisher noch nicht bekannt.)

Inzwischen, drei Monate nach jener Razzia und Vollzug von 23 Haftbefehlen, liegt eine Anklage vor. Diese wirft insgesamt 26 Personen Bildung oder aber Unterstützung der besagten angeblichen „kriminellen Vereinigung“ vor. So etwas ist natürlich ein problematisches Unterfangen.

Daher umfaßt die Anklage nicht weniger als 926 Seiten. Fast soviel, wie das „Manifest“ des Attentäters Anders Breivik, der knapp achtzig Menschen getötet hat… Ob die Anklage ähnlich wirr ist wie das Manifest von Breivik, mag eines Tages der interessierte Leser selbst beurteilen, wenn sie veröffentlicht werden darf. (Was erst nach Eröffnung des Prozesses zulässig ist.)

Worum geht es nun in diesem gewaltigen Konvolut, das als Ausdruck geeignet ist, zwei Aktenordner prall zu füllen? Um Mord und Totschlag? Um eine Serie von Bankrauben? Um kiloweisen Handel mit Drogen? Um Verschiebung nobler Luxuskarossen nach Polen oder Sizilien?

Nein.

Da sind ein paar Schlägereien, bei denen ungefähr ein halbes Dutzend Personen leicht verletzt worden sind. Dann geht es um ein paar „plattgemachte“ Autos, aufgestochene Reifen, zertrümmerte Scheiben. Ein Auto haben die Täter „abzufackeln“ versucht, aber der Esbit-Würfel auf den Reifen wurde von Zeugen zu rasch gelöscht. Ein anderes Auto haben sie dann lieber doch nicht angesteckt, weil es zu dicht an einem Haus stand und dadurch Menschen hätten gefährdet werden können; stattdessen haben sie die Scheiben eingeschlagen. Dann gab es da noch Plakate, auf denen Rudolf Hess mit Hakenkreuzarmbinde zu sehen war, oder aufgesprühte Hakenkreuze. Manche der Delikte wirken geradezu komisch. Angehörige dieser „kriminellen Vereinigung“ sollten ein Plakat mit Steinwürfen beschädigt haben, Höhe des Sachschadens € 10 (in Worten: zehn Euro). Das Plakat warb für eine Reptilienausstellung. Warum seine Zerstörung einen politischen Hintergrund haben sollte, ist nicht ersichtlich….

Da wird die Staatsanwaltschaft aber echt Probleme haben, dem Gericht und geschweige denn der Öffentlichkeit klarzumachen, warum das eine kriminelle Vereinigung sein soll.

Deshalb ist auch auffällig, daß in den Medien von der Erhebung der Anklage keine Zeile zu lesen war. Und während Polizei und Staatsanwaltschaft am 13. März gar nicht rasch genug zu eine Pressekonferenz einladen konnten, scheint es diesmal nicht einmal eine dürre Presseerklärung zu geben. Da ist wohl ein paar Leuten aufgegangen, wie peinlich sie sich benehmen, und das auf Steuerzahlerkosten!

Dabei soll allerdings nicht vergessen werden, daß sich noch immer 21 Menschen in Haft befinden, und das seit nunmehr dreieinhalb Monaten. Am krassesten ist der Fall eines 55-jährigen Arbeiters. Dieser hat die Lautsprecheranlage des „Aktionsbüros Mittelrhein“ gewartet, die bei mehreren behördlich zugelassenen und friedlich verlaufenden Demonstrationen eingesetzt worden ist. Bei einer dieser Demonstrationen war der 55-jährige Arbeiter auch zugegen und hat die Anlage bedient. Weder sind mit der Lautsprecheranlage Straftaten begangen worden, noch ist es bei dieser Demonstration zu Straftaten gekommen. Trotzdem soll der Mann angeblich „Mitglied einer kriminellen Vereinigung“ sein und ist seit mehr als einem Vierteljahr eingesperrt! Man könnte manchmal denken, daß selbst die Bürger der ehemaligen DDR besseren Rechtsschutz bekommen haben!

Dies ist ein Verfahren, in dem sehr leicht die Rechtsstaatlichkeit der BRD zur Diskussion stehen könnte, solange es nur „gegen rechts“ geht. Es wird aufmerksam zu beobachten sein!

Leave a Reply

Your email address will not be published.