Man ist von der Europäischen Union ja vorwiegend Entscheidungen gewöhnt, die alles andere als vernünftig sind. Aber zumindest Gerichte wie der EuGH (Europäische Gerichtshof) oder der EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) heben sich davon gelegentlich positiv ab. Vielleicht liegt es daran, daß Juristen eine gründlichere Ausbildung genießen als die meisten Bürokraten. Oder geschweige denn Politiker, die erst dutzende Semester merkwürdiger Sozialwissenschaften studieren und dann, ohne jemals einen Tag richtige Arbeit geleistet zu haben, an ihrer gut bezahlten Parteikarriere basteln.

Der Generalanwalt beim Luxemburger Gericht, Melchior Wathelet, hat eine Stellungnahme abgegeben, daß das deutsche Gesetz zu recht „Sozialtourismus“ unterbinde. EU-Ausländer, die nach Deutschland kommen, ohne auch nur die geringste Absicht erkennen zu lassen, hier eine Arbeit aufnehmen zu wollen, haben keinen Anspruch auf Hartz IV. Diese gutachterliche Stellungnahme ist zwar noch kein Beschluß des Gerichts, aber in Fachkreisen wird davon ausgegangen, daß das Gericht sich anschließen wird. Zumindest hat es das in der Vergangenheit in der ganz überwiegenden Mehrzahl aller Fälle getan.

Der konkrete Fall betrifft eine Rumänin, von der uns leider verschwiegen wird, ob sie eine „echte“ Rumänin ist oder der in Rumänien weit verbreiteten Volksgruppe der Sinti und Roma (umgangssprachlich gern noch immer Zigeuner genannt) angehört. Die Frau hat weder einen erlernten Beruf noch hat sie in ihrer rumänischen Heimat oder geschweige denn in der BRD jemals einen ausgeübt. Sie lebt seit Jahren in Leipzig in der Wohnung ihrer Schwester, die ihr und ihrem Sohn nicht nur Unterkunft gibt, sondern beide auch mit Lebensmitteln versorgt. (Wovon die Schwester ihrerseits lebt, können uns die Medien leider nicht sagen. Oder wollen oder dürfen es uns nicht sagen….) Außerdem bekommt die klagende Rumänin Kindergeld und Unterhaltsvorschuß in einer Gesamthöhe von 317 Euro. So völlig mittellos ist sie also nicht…

Da Ihr dies jedoch nicht reichte, verklagte sie das Jobcenter Leipzig, was insofern ein wenig merkwürdig klingt, als sie ja nun gar keinen Job wollte… Abe Jobcenter haben sich nun mal nicht nur um die zu kümmern, die gern (wieder) in Lohn und Brot kommen möchten, sondern auch um die, die bestenfalls nur so tun als ob oder offen bekunden, daran überhaupt kein Interesse zu haben.

Interessant wäre natürlich die Frage, wer denn den aufwendigen Prozeß für die Frau geführt hat – bis zum Europäischen Gericht zu kommen, ist ja nun auch eine Kostenfrage. Ob da nicht möglicherweise Papa Staat einen Prozeß gegen sich selbst finanziert hat, direkt über Prozeßkostenhilfe oder indirekt über staatlich alimentierte „Migrantenvereine“ als Bestandteil unserer sogenannten „Willkommenskultur“?

Wie auch immer, es war wahrscheinlich herausgeworfenes Geld.

Und auch wenn der EuGH erwartungsgemäß entscheidet: Mit kostenloserer Unterkunft bei einer Familienangehörigen und Versorgung mit Nahrungsmitteln und zusätzlich über 300 Euro in bar für sich und ihren kleinen Sohn, wird die Frau wohl wenig Neigung haben, die BGD zu verlassen. Man darf davon ausgehen, daß es ihr auch unter solchen Umständen und ohne das begehrte Hartz IV noch immer deutlich besser geht als in ihrer rumänischen Heimat.

Diesen Umstand zu ändern, reicht die Vernunft deutscher Behörden oder europäischer Gerichte allerdings nicht mehr aus.

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