Ein etwas skurril wirkender Prozeß ist dieser Tage in München letztinstanzlich zuende gegangen. Angeklagt war der radikal rechte Aktivist Norman Bordin. Sein vermeintliches Vergehen: Als Leiter einer Demonstration im Januar 2012 in München hatte er die Titelmelodie der Zeichentrickserie „der rosarote Panther“ abgespielt oder abspielen lassen. Auszüge aus dieser Zeichentrickserie einschließlich der Melodie befanden sich auf angeblichen oder tatsächlichen Bekennervideos des „Nationalsozialistischen Untergrundes“. Die verfolgungswütige Staatsanwaltschaft München meinte nun, im bloßen Verwenden der Melodie („Paulchen, Paulchen, bleib doch heiter, jag das Männchen auf die Leiter….“) läge eine Billigung der dem „NSU“ unterstellten Straftaten.

Sowohl das Amtsgericht als erste Instanz als auch nun letztinstanzlich das Oberlandesgericht in München sahen das anders. Die Gesamtbetrachtung des Auftritts stelle aus Sicht der Gericht keine Billigung von Straftaten dar, führte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung aus.

Zu dieser Sicht mag beigetragen haben, daß Versammlungsleiter Bordin sich in seiner Rede von den dem „NSU“ unterstellten Morden distanziert hatte. Zu welcher Ansicht das Gericht ohne eine solche Distanzierung gekommen wäre, bleibt offen.

Also nicht vergessen: Immer schön distanzieren. Und natürlich auch möglichst heiter bleiben. Außer da, wo Heiterkeit vielleicht als „Billigung von Straftaten“ interpretiert werden könnte. Wenn jemand bei Erwähnung der angeblichen NSU-Morde beispielsweise breit grinst oder gar abfällig lacht, könnte ihm zumindest in München geschehen, daß er sich auf der Anklagebank wiederfindet.

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