Nach der Anmeldung unserer Partei für kommenden Sonnabend, den 23. März, für eine Protestdemonstration (gegen die für vergangenes Wochenende verhängten Demonstrationsverbote) hat die Gemeinde Weyhe es wieder getan. Sie hat die angemeldete Demonstration verboten. Wie üblich, hinterfotzig. Dem Anmelder wurden die bereits vorher bekannten Verbotsgründe in einem sogenannten Kooperationsgespräch am Mittwoch, dem 20. März, natürlich nicht mitgeteilt. Ihm wurde versprochen, die versammlungsrechtliche Entscheidung käme bis Donnerstag um die Mittagszeit, genaugenommen 12.oo Uhr. Als er um 12.15 noch keinen Bescheid hatte, fragte er telefonisch nach. Die Leiterin des Ordnungsamtes der Gemeinde Weyhe – eine Frau Bettina Preußler – wollte nicht wissen, daß sie Übermittlung bis 12.00 Uhr zugesagt hatte. Wir werden uns den Namen der famosen Dame merken. Das ist das Mindeste, was wir tun können!

Die Verfügung selbst, obwohl 11 Seiten umfassend, ist juristisch reiner Schrott.

Anders als am vergangenen Wochenende aber ist diesmal ein verwaltungsgerichtlicher Not- und Eildienst beantragt und vom zuständigen Gericht auch bestätigt worden. Eine neuerliche Aushebelung unserer Rechte aus Artikel 19 Abs. 4 – Rechtswegegarantie – wird es nicht geben. Das Verwaltungsgericht wird auf den Eilantrag hin entscheiden. Und wenn nötig, auch das Oberverwaltungsgericht.

Der Gemeinde Weyhe steht eine juristische Ohrfeige bevor. Wir wollen sie ihr gönnen. So, wie sie bisher agiert hat, nach Gutsherrenart und unter völliger Ignoranz gegenüber dem für die ganze BRD geltenden Grundgesetz. Bei so einem Verhalten muß man sich inzwischen fragen, wieso eigentlich die NPD als „verfassungsfeindlich“ oder gar „verfassungswdrig“ gelten soll und nicht eine Gemeinde wie Weyhe. Die verstößt nämlich erheblich offensichtlicher gegen das Grundgesetz, als es die NPD jemals getan hat!

Aber dem zu wehren, dafür sind wir ja da.

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