Auf dem Blog „Political incorrect“ (Pi-News) ist der Bericht eines Mannes zu lesen, der am vergangenen Wochenende in Weyhe war. Er kam allein und war anfangs wohl so unauffällig, daß niemand in ihm „einen Rechten“ ausmachte. Dieser Nutzer, von dem wir leider nicht mehr wissen als seinen nick-namen „Altsachse“ und daß er von seiner Heimat aus ca. 180 Kilometer bis Weyhe zu fahren hatte, berichtet folgendes:

Ich holte die Deutschlandfahne aus dem Auto und ging mit ihr hochhaltend und wehend zurück, direkt auf eine Polizeisperre zu, an einem schmalen Gang, der zum Bahnhof führte. Ein Polizist, eskortiert von zwei Polizistinnen, hielt mich auf und verlangte den Ausweis: “… dauert 10 Minuten, wir müssen das überprüfen” – Warum? – “vielleicht liegt ja ein Haftbefehl vor…” und verschwand in einem Polizeibulli mit Funkantenne. Ich wartete geduldig, länger als 10 Minuten, derweil mussten die Menschen an mir vorbei, ich hielt die Fahne tief, keiner sagte etwas, sie mussten sich bücken, krochen unter der Fahne her und gingen weiter in Richtung Bahnhof. Ein älterer Mann wurde laut: Darf man nicht mal mehr die Deutschlandfahne zeigen, wo leben wir denn.

Der Polizist kam mit dem Ausweis zurück. “Sie dürfen hier mit der Fahne nicht weiter” – Wie – Was Warum nicht? – “Die Deutschlandfahne könnte provozieren”, antwortete ein Beamter Deutschlands.

Ich war für einen Moment sprachlos, dann entwickelte sich eine engagierte Diskussion, Menschen blieben stehen. Mit einer Deutschlandfahne provoziere ich eine Gedenkveranstaltung für einen von Türken totgetreten jungen deutschen Mann?!

Ich wendete mich einer der beiden Polizistinnen zu: “Auf dem Bahnhofsplatz stehen Linksextremisten und verteilen Flugblätter, dass unsere Demokratie und unser Staat angegriffen werden muss, da sie angeblich Rassismus und Rechtsextremismus hervorbringen, Plakate werden aufgehängt, den Teilnehmern wird Rechtes Gedenken vorgeworfen und werden verhöhnt und gedemütigt mit einer Überschrift in diesem Flugblatt ‘Wenn Deutsche heulen’. Es sind diejenigen, die Sie auf Demonstrationen mit Brandsätzen und Steinen angreifen, und mir verweigern Sie das friedliche Gedenken mit der Deutschlandfahne?”

Dann ist das heute so”, war ihre kurze Antwort.

Was sollte sie auch sagen? Befehlsempfänger und Werkzeug einer abartigen Politik. Hatten wir das nicht schon mal in zwei deutschen Staaten?

Nein, ich durfte die Deutschlandfahne nicht zeigen, auch nicht in der “Bannmeile”, den angeblichen Anmarschwegen der “Rechten”. Und wenn ich weitergehe? “Dann begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und werden festgesetzt”, sagte der Polizist.

Zwei, drei Sekunden überlegte ich loszulaufen, aber dann wäre mit dieser kurzen Aktion und etwas Aufmerksamkeit meine “Teilhabe” beendet, also ließ ich es, nahm die Fahne und stellte mich, außer der Sichtweite der Polizei, 100 Meter entfernt an der belebten Zugangsstraße zum Bahnhof auf

Da nehmen wir doch gleich einmal das Strafgesetzbuch zur Hand; eine oftmals sehr lesenswerte Lektüre, und schlagen nach unter § 90 a StGB, „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“. Da finden wir: „Wer öffentlich…. 2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft, wird mit Freiheitsstrage bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Und dann stellen wir uns die Frage, ob es „Verunglimpfung“ im Sinne dieser Vorschrift ist, einen Bürger daran zu hindern, die Flagge der Bundesrepublik Deutschland öffentlich an jedem ihm genehmen Ort zu zeigen. Ohne juristisch so spitzfindig zu sein wie ein Staatsanwalt, der erfahrungsgemäß eine Anzeige gegen Polizeibeamte wohl abzubügeln versuchen wird, kommen wir zu dem Ergebnis: Ja, das ist wohl als Verunglimpfung anzusehen!

Es ist bedauerlich, daß wir den Mann nicht kennen und daher keine Verbindung zu ihm herstellen können. Wir würden ihn dringend und herzlich bitten, den Fall bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige zu bringen und uns über die Behandlung der Angelegenheit in Kenntnis zu setzen. Zu verlieren hätte er ja nichts mehr; wie sich aus dem Bericht ergibt, wurden seine Personalien durch die Polizei festgestellt. Weil er mit der Bundesflagge durch Weyhe lief!

Ist’s auch Wahnsinn, so hat’s doch Methode!

 

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