Rin in die Kartoffeln, rut us den Kartoffeln….

Am Mittwoch verkündeten viele Mainstream-Medien mit geradezu freudiger Erregung, die Alternative für Deutschland (AfD) sei nunmehr auf Bundesebene als „Verdachtsfall“ in Sachen Rechtsextremismus eingestuft und könne daher mit geheimdienstlichen Mitteln beobachtet werden.

Die teils heimliche, teils offene Freude währte nicht lange. Schon am nächsten Tag platzte das Verwaltungsgericht Köln in die Sache mit einem Beschluß wie einer Bombe. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz wurde gerichtlich die Anwendung dieser geheimdienstlichen Mitteln verboten.

Es war kein Beschluß in der eigentlichen Angelegenheit; die wird vom Gericht erst später entschieden. Es ging um eine Art Formfrage. Das Amt hatte sich verpflichtet, eine etwaige Entscheidung über die Einstufung nicht öffentlich zu machen. Tatsächlich hatte sowohl der Präsident Haldewang als auch das Bundesamt sich dazu nicht gegenüber der Öffentlichkeit geäußert. Lediglich in einer „internen“ Video-Schalte mit den Präsidenten der Landesämter hatte Haldewang diese von der Einstufung unterrichtet. Und irgendwer – sei es beim Bundesamt, sei es bei einem der parallelen Landesämter – hatte das an die Medien „durchgestochen“.

Dem Gericht war dabei egal, daß sich zur Zeit nicht nachweisen läßt, wer die Indiskretion begangen hat. Die Geheimhaltung war Angelegenheit des Amtes; daß sie gebrochen wurde, muß das Amt sich zurechnen lassen, daher also das richterliche Edikt. Weil damit nämlich ein „fait accompli“ geschaffen war, zum Nachteil der größten Oppositionspartei. Daß dies knapp zwei Wochen vor zwei wichtigen Landtagswahlen stattgefunden hat und nur rund ein halbes Jahr vor der nächsten Bundestagswahl, ist natürlich ein schwerwiegender Verstoß gegen die Chancengleichheit.

Und außerdem eine sehr, sehr peinliche Angelegenheit. In Kreisen der AfD fragt man sich berechtigt, was denn ein Geheimdienst wert ist, der nicht mal seine eigenen Geheimnisse bewahren kann….

Zwar kann das Amt gegen den Beschluß natürlich noch Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Münster einlegen, aber erfahrungsgemäß ist es zumindest in Eilverfahren äußerst selten, daß das Obergericht gegen die erste Instanz entscheidet.

Aber damit ist die Angelegenheit, wie erwähnt, noch nicht endgültig abgeschlossen.

Doch egal, wie die Sache letztlich ausgeht (und wann sie letztlich ausgeht!), die im SPIEGEL verbreitete Freude, dies sei gewissermaßen „der Anfang vom Ende der AfD“, ist in jedem Fall voreilig. Der
SPIEGEL-Autor mit dem modischen Doppelnamen Wiedmann-Schmidt möchte das daran festmachen, daß die Beobachtung durch den Geheimdienst bisher noch jeder „rechtsextremen Partei“ geschadet habe.

Dabei vergißt er allerdings eines: Weder NPD noch DVU noch „Republikaner“ waren jemals in der Situation der AfD: Daß sie in allen sechzehn Landesparlamenten vertreten sind und auch im Bundestag, und daß sie vor allem im Bundestag die größte Oppositionspartei sind.

Die größte Oppositionspartei im Parlament vom Geheimdienst mit richtigen Spionage-Mitteln beobachten zu lassen, ist in Demokratien westlichen Zuschnitts einmalig. Das gibt es nur in Staats- und Regierungssystemen, die man allgemein bestenfalls als „autokratisch“ bezeichnet, wenn nicht
als offen diktatorisch.

Insofern ist fraglich, ob eine vielleicht irgendwann einmal mögliche Beobachtung durch das VS-Amt wirklich der AfD schadet oder nicht mehr der jeweils aktuellen Regierung.

DIE RECHTE/Bundesverband.

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