Thorsten Thomsen hat gegenüber der Parteizeitung DEUTSCHE STIMME erklärt, seine Partei habe seiner Meinung nach Nachholbedarf, was Debattenkultur und Programmatik angehe. Das berichtet (vorab) die Netzquelle DeutschlandEcho.info. Der dort erwähnte Thorsten Thomsen von der NPD ist der Vorsitzende des NPD-nahen Bildungswerks für Heimat und nationale Identität e.V. Außerdem ist er Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag.

Vielleicht hat Herr Thomsen dabei an seinen Berliner Parteifreund Thomas Hübener gedacht. Gegen den gab es nicht nur einen Strafbefehl wegen Beleidigung, sondern seit Mitte dieses Monats auch ein Urteil, daß er an den Beleidigten Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 (fünftausend) Euro zu zahlen hat, zudem noch die Kosten anwaltlicher Vertretung sowohl im Straf- als auch im Zivilverfahren.

Der Beleidigte ist ein ehemaliger Parteifreund der Herren Thomsen und Hübener. Hans-Joachim Henry, Betreiber der Netzquelle Ex-k3-Berlin.de, wird allerdings wohl großen Wert darauf legen, ein EHEMALIGER Parteifreund des besagten Herrn Hübener und einiger anderer NPDler zu sein. Seit Henry, vormals Kreisvorsitzender des Kreisverbandes 3 der NPD in Berlin, aus der Partei ausgetreten ist, gibt es NPDler, die ihm gegenüber eindeutig die Debattenkultur vermissen lassen.

Gegenstand des Streites vor dem Landgericht Berlin waren zwei Kommentar-Eintragungen in Hans-Joachim Henrys Netzquelle, die den unfreundlichen Text hatten:

„Hallo, mein Name ist Hans-Joachim, ich bin Ex-KV3-Vorsitzender und finde es geil mit Kindern Sex zu haben. Aus diesem Grunde bin ich auch schon vorbestraft. Beweise (Bilder) folgen…“
Der Autor dieses Kommentars nannte sich „der Henry-Kinderficker“ und hinterließ freundlicherweise seine IP.

Der zweite Kommentar war:

„Hallo, Henry Kinder…. , ich habe die Bilder auch gesehen, werde sie vervielfältigen und auf der Zugfahrt nach Dresden (13.2.) verteilen. Diese perverse und kranke Sau!“
Der Autor dieses Kommentars nannte sich „der Henry-Hasser“ und hinterließ freundlicherweise auch seine IP, die mit der des ersten Autors identisch war.

Der Inhaber beider identischen IPs war der Berliner NPD-Kreisvorsitzende Thomas Hübener.

Da dieser wahrheitswidrig und damit beleidigend seinen Vorgänger als Kreisvorsitzenden der Kinderschändung bezichtigt hat, gab es nicht nur den Strafbefehl, sondern auch diese zivilrechtliche Verurteilung.

Unangenehm und teuer für den Beklagten Thomas Hübener, und peinlich für die Partei, der er als Funktionsträger angehört.

Aber vielleicht hilft die Ermahnung von Thorsten Thomsen, und die Partei,der er angehört, findet eines fernen oder nahen Tages mal zu einer Debattenkultur, die den Begriff Kultur (oder kultiviert) tatsächlich verdient.

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