Im ersten Anlauf ist die Klage gescheitert. (Vor dem Landgericht.) Im zweiten Anlauf ist sie ebenfalls gescheitert. (Vor dem Oberlandesgericht.) Jetzt, im dritten Anlauf, war die NPD vor dem Bundesgerichtshof (in Zivilsachen) erfolgreich. Die Post muß eine Zeitung als Wurfsendung ausliefern.

Genaugenommen war es nicht die NPD, die geklagt hat, sondern die sächsische Landtagsfraktion der Partei. Und genaugenommen ist es nicht eine Zeitung im herkömmlichen Format, die ausgeliefert werden muß, sondern die regelmäßig erscheinende Fraktionszeitung „Klartext“, die man eher als „Flugblattzeitung“ bezeichnen könnte.

Das Format aber ist nicht entscheidend; die Regelmäßigkeit der Herausgabe macht das Blatt zu einer Zeitung.

Die Post hatte argumentiert, daß es sich nicht um ein „Postvertriebsstück“ mit Name und Anschrift des Empfängers handelte, sondern die Zeitungen unadressiert seien, mithin also eine ganz gewöhnliche Wurfsendung. Die NPD ihrerseits hatte auf das Postgesetz und auf das Diskriminierungsverbot hingewiesen und sich mit diesen Argumenten durchgesetzt.

Das angepeilte Verteilgebiet ist übrigens die Stadt Leipzig, knapp über eine halbe Million Einwohner und daher ca. 200.000 Haushaltungen. Warum die NPD, die in Sachsen im Landesparlament vertreten ist und deren Landesverband sich einer guten personellen Aufstellung rühmt, hierbei auf die Hilfe der Post zurückgreifen will oder muß, ist nicht bekannt. Aber vielleicht ging es ja nicht um einen Mangel an eigener personeller Kapazität, sondern ums Prinzip. Das wäre politisch verständlich, denn ein Prozeßsieg vor einem Höchstgericht ist zugleich natürlich auch immer gute Werbung. Die bestimmt mehr Leute erreicht als nur die Einwohner Leipzigs.

Leave a Reply

Your email address will not be published.