Axel Möller ließ uns eine Ergänzung beziehungsweise Berichtigung zu unserem Artikel „Sonderrechte“ zukommen.

Frau Bianca Klose hat nicht nur 1.000 Euro „gezogen“. Als Schmerzensgeld bekam sie sogar den doppelten Betrag, sprich 2.000 Euro. Davon wollte das Bundesamt für Justiz ursprünglich jeweils 1.000 Euro von Axel Möller und von seinem damaligen Mitangeklagten, dem gleichfalls verurteilten Mittäter, haben. Zwischenzeitlich hat das besagte Bundesamt allerdings teilweise ein Einsehen gehabt. Offenbar hat man realisiert, daß Strafgefangene nicht unbedingt zu den einkommensstarken Teilen der Bevölkerung zählen, sondern eher unterbezahlt sind. Geradezu sozial eingestellt, hat man die Forderung gegen Möller auf die Hälfte reduziert, sprich auf 500 Euro.

Möller zieht es vor zu zahlen, nicht zuletzt auf Anraten seines Anwalts. Sein Anwalt und er stehen auf dem sehr nachvollziehbaren Standpunkt: Da die Justiz in so einem Fall Kläger und Richter in einer Person wäre, ist mit einem Erfolg nicht zu rechnen; und ein Prozeß würde weitere, möglicherweise exorbitante Kosten mit sich bringen.

Oh ja, wir leben in einem Rechtsstaat, keine Frage! (Das Gegenteil zu behaupten könnte strafbar sein.) Aber wir lassen hier Altkanzler Helmut Schmidt zu Worte kommen, der über diesen unseren so ungeheuer rechtlichen Rechtsstaat zu sagen wußte: „Unser Rechtsstaat ist mit unsäglichen Geburtsmängeln behaftet. Deren größter und unsäglichster ist, daß bei uns nicht recht bekommt, wer im Recht ist, sondern recht bekommt und Recht setzen kann, wer die Macht hat.“

Was Axel Möller – geboren 1964 in Stralsund – in seinen ersten 25 Lebensjahren von einem anderen deutschen Rechtsstaat durchaus auch kannte. Nämlich der DDR. Die nach formalen Kriterien selbstverständlich auch ein Rechtsstaat war. Und der ihre Rechtsstaatlichkeit abzusprechen bis zum Spätherbst 1989 dort selbstverständlich auch als staatsfeindliche Hetze strafbar gewesen wäre.

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