Massiver Terror

Ein ehemaliger Polizist, der jetzt als Buchautor und Journalist arbeitet, fragte die Generalbundesanwaltschaft nach der Zahl der im Jahre 2020 eingeleiteten Terrorismus-Verfahren. Dabei wollte er auch eine Aufschlüsselung nach den Bereichen „Islamismus“, „Linksextremismus“ und „Rechtsextremismus“ haben.

Die Gesamtzahl d er von der GBA eingeleiteten Terrorverfahren lag bei 600. Davon wurden 381 dem Bereich „islamistischer Terror“ zugeordnet. Damit hätten, würden Terroristen den Bundestag bilden, die Islamisten dort beinahe schon eine verfassungsändernde Mehrheit, nämlich 63 Prozent. Aber glücklicherweise besteht der Bundestag ja nicht aus Terroristen! (Ähem…) Sonst hätte die GBA ein echtes Problem, so von wegen Immunität und so….

Trotz ausdrücklicher Nachfrage blieb die GBA dem Journalisten Stefan Schubert Auskunft über die genaue Anzahl der Terrorverfahren im Bereich Links- und Rechtsextremismus schuldig.

Die Begründung liest sich witzig: „Man wolle keine Rückschlüsse auf die Überwachungsintensität dieser Szenen liefern“, lautet die nicht Argumentation der Pressestelle.

Das ist allerdings eine Verteidigungslinie, die wahrscheinlich nicht lange halten wird. Denn es braucht nur ein einziger oppositioneller Abgeordneter im Deutschen Bundestag eine entsprechende Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu richten, und schon ist das Justizministerium auch in diesem bisher noch geheim gehaltenen Punkt auskunftspflichtig. Steffen Schubert ist gut vernetzt; es besteht kein Zweifel daran, daß er wohl mehr als nur einen Abgeordneten finden wird, der diese Frage in aller Form stellt.

Also wird das interessierte Publikum früher oder später wohl auch erfahren, wie sich die restlichen ca. 219 Ermittlungsverfahren aufgliedern.

DIE RECHTE/Bundesverband.

Leave a Reply

Your email address will not be published.