Jungliberale erschießen?!

Jungl1b€ra£€ €r5h007€n wann?“ So lautete der Eintrag auf einem twitter-account eines Jungsozialisten. In modernistischer  Computersprache steht die 1 für i, das € für e, die 5 für s und das britische Pfund-Zeichen für l. „erschooten“ (richtiger: „ershooten“) ist wunderhübsches Denglisch für „erschießen“. Solche Verklausulierungen sind vielleicht noch nicht dudenkonformes sprachliches Allgemeingut,
aber doch für eine große Reihe von Leuten auch ohne Nachhilfe verständlich. Der Twitter-Nutzer beschränkte allerdings seine aktiven oder passiven Tötungsphantasien nicht nur auf die politische Konkurrenz. Er meinte auch, ein Vermieterschwein zu erschießen könne hilfreich sein, schränkte
vorsichtshalber aber im gleichen Satz ein: „aber muß nicht notwendig Voraussetzung sein.“ Zumindest für einige Vermieter dürfte diese Einschränkung beruhigenden Charakter haben. Und daß er „nicht umhin
könne, eine klammheimliche Freude zu verspüren“, sollte Amazon-Gründer Jeff Bezos „eines Tages unerwartet den Folgen einer Sprengstoffverletzung erliegen“, wird selbst ein bissiger Staatsanwalt
ihm wohl nicht als Gewaltaufruf auslegen. Nicht einmal „Billigung von Straftaten“ nach § 140 Strafgesetzbuch kommt infrage, weil sich das nur auf bereits begangene Straftaten bezieht.

Vielleicht wußte das der Verfasser der unfreundlichen Bemerkungen. Denn er ist Jurastudent. Bengt Rüstemeier, Jahrgang 1999 und Mitglied im erweiterten Landesvorstand Berlin der Jungsozialisten. Richtiger gesagt: Gewesenes Mitglied. Denn kurz nach Bekanntwerden der Veröffentlichung trat er auf Aufforderung des Landesvorstandes zurück.

Bisher noch nicht zurückgetreten ist er von seiner Position als Mitglied des Akademischen Senats der Humboldt-Universität, dem er als Student angehört. Vielleicht bleibt er auch auf der Position, denn Mitglieder des Akademischen Senats können nicht abgewählt werden, sondern nur ihr Mandat selbst aufgeben.

Immerhin brachte der junge Herr Rüstemeier einen, wenn auch nachträglichen, „disclaimer“. Er habe einen Witz – wenn man ihn auch unangemessen finden mag – über sexistische Julis gemacht, und er „habe nie die Erschießung von Julis gefordert. den Einsatz von Gewalt gegen Privatpersonen, insbesondere Julis, lehne er ab“. Von der möglichen „klammheimlichen Freude“, wenn mal jemand Jeff Bezos in die Luft sprengen sollte, rückte er hingegen nicht ab. In einem Kommentar zu einem Tweet eines Jungliberalen fragte er: „soll ich stattdessen um Bezos trauern oder was??“

Daß zwischen „klammheimlicher Freude“ und „nicht um jemanden trauern“ doch noch ein ganz gewaltiger Unterschied besteht, hat Herr Rüstemeier noch nicht realisiert. Vielleicht wird ihm dieser Unterschied irgendwann mal bewußt, wenn er sein Jura-Studium nur lange genug fortsetzt. Egal,
ob er dann noch dem Akademischen Senat seiner Universität angehört oder nicht.

DIE RECHTE/Bundesverband.

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