Angela Merkel, im Volkmund freundlich-spöttisch auch als Äntschie bekannt, hat wieder mal einen Dämpfer vom Bundesverfassungsgericht bekommen. In Sachen ESM -Europäischer Rettungsschirm hat die unter Frau Merkels Leitung stehende Regierung es versäumt, das Bundesparlament frühzeitig und umfassend zu informieren.

Gerügt wurde ein Verstoß gegen Artikel 23 Abs. 2 des Grundgesetzes: „In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.“

Die von den GRÜNEN verklagte Bundesregierung hielt entgegen, der ESM sei keine Angelegenheit der Europäischen Union, sondern ein Vertragswerk zwischen souveränen Staaten; daher gelte also dieser Artikel 23 Abs. 2 nicht.

Das ist natürlich eine denkbar schwache Argumentation. Die verzweifelten Rettungsversuche zugunsten des EURO sollen also keine Angelegenheit der Europäischen Union sein? Weiß die Bundesregierung überhaupt, welchen Unsinn sie da vorträgt? Ist der Euro nun die gemeinsame Währung der (meisten) Länder der Europäischen Union, damit also de facto die Gemeinschaftswährung, oder ist er es nicht? Wenn er es nicht sein sollte, haben wir dann nach amerikanischem Vorbild eine „European Federal Reserve Bank“, die Euro-Noten nach Belieben und unkontrolliert drucken darf? Möglicherweise wäre das der Wunschtraum so mancher Europa-Politiker!

Es ist nicht das erste Mal, daß Karlsruhe gegen eine Entmachtung des Bundestages eingreifen muß. Noch nicht lange zurück liegt der Plan der Regierung, wichtige Maßnahmen zur (angeblichen und sicherlich vergeblichen) Euro-Rettung nicht durch das Parlament entscheiden zu lassen, sondern durch ein Geheimgremium von nur neun Abgeordneten. Das haben die Höchstrichter in den roten Roben natürlich auch umgehend gestoppt.

Angesichts solcher wiederholten Niederlagen vor den obersten Verfassungshütern stellt sich die Frage, wie weit Frau Merkel und ihre christlich-unionistische Regierungspartei sich überhaupt noch auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen. Oder ob sie außer dem politischen Boden unter den Füßen inzwischen auch diesen legalistisch-verfassungsmäßigen verloren haben?

Das inzwischen rund dreißig Jahre alte Lieder der „Neuen Deutschen Welle“ über „Major Tom“ (vöööööölig losgelöst von der Erde schweeeeebt das Raumschiff….) muß vielleicht umgedichtet werden. Statt Major Tom Captain Äntschie.

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