Kampf um die Reichsfahne

Am Sonnabend, dem 14. November, führte der Landesverband Niedersachsen eine öffentliche Kundgebung in der Bier- und Fachwerkstatt Einbeck durch. (Eigentlich sollte es eine Demonstration sein, aber wegen der seltsamen „Inzidenzzahlen“ beschränkte die Versammlungsbehörde die Aktion auf eine stationäre Kundgebung, und statt uns mit ihnen vor Gericht zu streiten, haben wir dann als erzieherische Maßnahme gleich die nächste öffentliche Aktion für Dezember angemeldet.)

Unmittelbar vor Beginn der Versammlung stellte die Polizei (Polizeidirektion Göttingen, vertreten durch einen gewissen Herrn Schröder von der 5. EHU der BEPO) zwei schwarz-weiß-rote Reichsfahnen sicher, deren öffentliches Zeigen angeblich ein Verstoß gegen § 181 Abs. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz sein sollte.

Leider erst ein paar Stunden später erfuhren wir, daß es wegen einer Heldengedenkveranstaltung am Sonntag, dem 15. November, in Braunschweig, in genau dieser Angelegenheit einen Beschluß des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg gab.

Damit hat in Einbeck die Göttinger Polizei gegen die – bereits am Tag vorher – erklärte Rechtsmeinung des obersten Verwaltungsgerichts im Pistorius-Land verstoßen.

So etwas ist natürlich eine sehr willkommene Steilvorlage. Wir werden damit nicht allein die Polizeidirektion Göttingen zwingen, eine sogenannte „Unterwerfungserklärung“ Eingeständnis der Rechtswidrigkeit ihres Handels) abzugeben oder aber diese durch das Verwaltungsgericht feststellen lassen, sondern auch im Vorfeld unserer Dezember-Aktion
gerichtliche Tatsachen schaffen lassen. Und weil ein Angriff sich am besten mit einem Gegenangriff erwidern lässt, werden wir das nicht nur für die zivile Reichsfahne in schwarz-weiß-rot machen, sondern gleich für die den Herrschenden vermutlich noch verhasstere Reichskriegsflagge. Denn wenn sie einen juristischen Krieg haben wollen, können sie ihn
bekommen.

DIE RECHTE/Bundesverband. 

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