Interessante Erkenntnisse:

Interessan

Zu interessanten Erkenntnissen ist das Verwaltungsgericht Wien in einem Beschluß vom 24. März gekommen. Es ging um die Aufarbeitung eines Versammlungsverbotes in Wien vom 31. Januar. Die Freiheitliche Partei Österreichs hatte dagegen geklagt. Dabei hat sich das Gericht unter dem
Aktenzeichen (GZ: VGW-103/048/3227/2021-2) kurz und bündig auf 12 Seiten zu bestimmten Fragen der österreichischen Corona-Politik geäußert und diese kritisiert; nicht nur, soweit es die konkreten Versammlungen am 31. Januar betrifft.

Die Behörde hatte insbesondere argumentiert, es sei zu befürchten, dass sich Teilnehmer nicht an das Abstandsgebot und die Maskenpflicht halten würden. Zudem seien die hohen “Fallzahlen”, “Testergebnisse”, das “Fallgeschehen” sowie die “Anzahl an Infektionen” maßgeblich für eine
Untersagung. Das Gericht folgt dem nicht und meint, daß ein Durcheinanderwerfen derartiger Begriffe nicht zulässig sei. Vielmehr komme es allein auf die Anzahl der Infektionen / Erkrankten an. Eine
tatsächliche Erkrankung könne nur durch einen Arzt festgestellt werden. Allein aufgrund eines PCR-Tests oder eines Antigen-Tests sei eine Corona-Infektion nicht nachgewiesen, da bei derartigen Tests die
Fehlerquote zu hoch sei. Hierbei verweist das Gericht auf die WHO. Die Angaben des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien und der “Corona-Kommission” zu den Infektionszahlen seien mithin wertlos. Das Gericht führt zudem aus, dass die steigenden Infektionszahlen “nicht zuletzt auf stark steigende Tests zurückzuführen sind” und dass bezüglich des vorliegenden Verfahrens “zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen vorliegen”
(Seite 10 der Entscheidung). Derzeit ist nicht bekannt, ob die Behörde dagegen ein Obergericht anruft
und – wenn ja – wie dieses entscheidet. Auch ist fraglich, ob die Entscheidung eines Verwaltungsgerichts der Republik Österreich auf Entscheidungen bundesdeutscher Gerichte irgendeinen Einfluß hat. Die
Berufung auf die WHO (World Health Organization = Weltgesundheitsorganisation) ist allerdings ein gewichtiges Argument. Immerhin folgt man seit über einem Jahr in diesem Pandemie-Zirkus der
Einschätzung der WHO, „Sars-CoV-2“ sei eine Pandemie. Wenn die WHO als so eine Art letzte Instanz also als so unfehlbar gilt, dann muß ja wohl auch ihre Einschätzung von PCR- und Antigentests richtig sein!

DIE RECHTE/Bundesverband.

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