Ein angeblich deutscher Islamist mit dem Kampfnamen „Abu Assad Al-Almani“ ruft in der islamischen Medienfront zu Anschlägen in Deutschland auf. Er meint zu wissen, daß der Schauspieler, der in dem angeblichen Schmähvideo den „edlen Gesandten“ (Mohammed) spielte, ein Deutscher sei. Da weiß der Sohn des Assad offenbar mehr als die Weltmedien, die uns dieses interessante Detail bisher schuldig geblieben sind. Nachforschungen sind auch dadurch ein wenig erschwert, daß kein Name genannt wird. Das mag für den Betreffenden – wenn er wirklich Deutscher wäre – aus Sicherheitsgründen angenehm sein, aber es hat halt auch den Nachteil, daß man diese Behauptung beim besten Willen nicht widerlegen kann.
Außer dem angeblich deutschen Schauspieler hat der Islamist aber noch eine Menge mehr Leute im Visier. Nämlich: Die Mitglieder der Partei „PRO Deutschland“, „alle Politiker, „die die Genehmigung für das Zeigen dieser Karikatur gutheißen und erlauben“, und jeden Bürger, der sie dabei unterstützt, egal, wer es sei.
Da kommen dann rasch mehrere tausend Leute zusammen.
Wie mit diesen zu verfahren sei, verrät der Sohn des Assad ebenfalls: Man solle ihre Köpfe von ihren Körpern trennen, dies filmen und die Filme der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Das Bundeskriminalamt nimmt die Bedrohung sehr ernst. Zwar gäbe es noch keine konkreten Anschlagpläne, wohl aber eine „hohe abstrakte Gefahr“. Das erinnert ein wenig an ein Gespräch, das der nationale Publizist Dr. Hans-Dietrich Sander vor zwei Jahrzehnten mit Personenschützern des Landeskriminalamtes hatte. Er berichtete darüber, daß man ihm gesagt habe: „Sie sind eine abstrakt gefährdete Person, daher erhalten sie abstrakten Personenschutz.“
Zur Zeit noch abstrakt gefährlich sind in der BRD ungefähr 5.000 Menschen. Darunter sind 4.000 sogenannte Salafisten, 1.000 Personen haben angeblich ein „islamistisch-terroristisches Potential“, und von diesen sind wiederum 120 sogenannte „Gefährder“, die Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen könnten. Das Abschneiden menschlicher Köpfe wäre beispielsweise eine „Straftat von erheblicher Bedeutung“.
Von Vereinsverboten oder Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen oder gar terroristischen Vereinigung, wie es bei vergleichbaren Drohungen aus rechten Kreisen unweigerlich alsbald geschehen würde, ist bisher nichts bekannt. Die abstrakte Gefährdung des Rechtsfriedens durch Flugblätter wiegt wahrscheinlich schwerer als abstraktes Kpofabschneiden. Oder aber man geht lieber gegen Flugblattverteiler vor, weil man nicht befürchten muß, daß diese einen umbringen.
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