Harsewinkel: Freisprüche und massive Ermittlungsfehler nach Gruppenvergewaltigung

Harsewinkel/Bielefeld: Die widerwärtige Tat geschah am 3. November 2017, anfangs ging die Polizei noch von 6 Tätern aus. Die Zahl ging aber hoch auf 9 Täter, 5 davon vergewaltigten das 14-jährige Mädchen in einen Keller in Harsewinkel.
 
Bei den Tätern handelt es sich um junge Männer aus dem arabischen Raum.
Die Tat ereignete sich wie bereits oben erwähnt, am 3. November 2017, dass Mädchen wurde von 3 jungen Südländern eingeladen an einer Feier in ihrem Keller in Harsewinkel teilzunehmen, als sie dort ankam, waren keine weiteren Gäste vor Ort. Das Mädchen machte sich diesbezüglich wohl keine Gedanken, weil sie ihren Gastgebern offenbar vertraute, ein Fehler wie sich später rausstellen sollte.
 
Kurz nachdem die 14-Jährige eingetroffen war, kamen noch 6 weitere, augenscheinliche Südländer hinzu, die Täter waren zu der Tatzeit zwischen 14 und 19 Jahre alt. Nachdem also die 6 weiteren Täter eintrafen, füllte man die 14-jährige gezielt mit Alkohol ab, um sie letztlich gefügig zu machen und anschließend zu vergewaltigen, so wie es einer der Täter im Prozess sagte:

„Wir hatten das geplant“

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Als vermutlich nur 3 Südländer das Mädchen vergewaltigten, sahen die anderen Mittäter dabei zu, doch die Vergewaltigung hat den Tätern offenbar nicht gereicht, sie filmten die Tat auch noch, das Videomaterial verbreiteten sie dann später unter Freunden. Nachdem sie das Mädchen im Keller missbraucht hatten, brachten die Täter sie in einen Park und ließen sie dort liegen.
 
Am 11.12.19 kam es dann zum Gerichtsurteil, nach 2-monatiger Verhandlung zu einem „Urteil“, was man menschlich nicht fassen kann und die „Ermittlungen“ der Polizei haben an diesem Urteil massiv mitgewirkt. So heißt das Urteil letztlich Freispruch für sieben der Angeklagten und zwei der Täter wurden zur Gesprächstherapie verurteilt.
Doch wie kam es überhaupt zu solch einem Urteil?
 
Die Richterin, die am Anfang des Prozesses noch sagte, sie wird das Vorgehen hart bestrafen, begründetet ihr Urteil wie folgt: Da die 14-Jährige einen der Täter schon länger kannte und mit diesem schon lange vor der Einladung zur Feier in dem Keller Geschlechtsverkehr hatte und sie nur auf den Filmaufnahmen sehen konnte, wie ein nacktes 14-jähriges Mädchen betrunken war und wie einer der Täter das nackte Mädchen an die Brust fasste, wurde das Mädchen laut ihrer Auffassung nicht vergewaltigt.
Wir können nicht in die Richterin hineinsehen, letztlich muss sie dieses Urteil selbst für sich verantworten und damit leben, so wie das 14-jährige Mädchen, das diese grauenhafte Tat wohl niemals vergessen wird.
 
An diesem Urteil ist die Polizei, die die Ermittlung „führte“ ebenfalls beteiligt, nachdem Rettungskräfte das 14-jährige Mädchen im Park gefunden hatten, verständigten sie die Polizei, die Polizei sah zu diesem Zeitpunkt keine Straftat vorliegen, da das Mädchen sich an nichts mehr erinnern konnte. Viele Monate blieb es still, obwohl die Polizei schon die Ermittlungen aufgenommen hatte, informierte diese die Presse über die Vergewaltigung nicht.

Erst nachdem ein Blogger diesen Fall öffentlich machte, ging die Polizei an die Presse, man wollte also gezielt die Tat vor der Öffentlichkeit verstecken. Als die Ermittlungen dann anliefen, verhörten die Polizei“anwärter?“ Minderjährige Täter ohne deren Eltern, weshalb daraufhin die Aussagen vor Gericht nicht gewertet werden konnten. Das Blut was man dem Mädchen im Krankenhaus abnahm, ist seltsamerweise einfach bei der Polizei verschwunden. Dazu kommt noch, dass die Polizei zwar die Mobiltelefone der Täter sichergestellt hat aber offenbar erst nach Wochen feststellte, dass dort die Videoaufnahmen der Tat drauf sind.

Wir wollen an dieser Stelle der Polizei keine Straftat unterstellen, doch es scheint so, als würden in der Bundesrepublik Deutschland immer mehr Beweise verschwinden, sogar aus Asservatenkammern. Interessant ist auch dass die Polizei, die sich ja neutral zu verhalten hat, Straftaten die nicht in die „Bunte-Gesellschaft“ passen nicht öffentlich macht, so ist die Polizei auch oft auf dem linken Auge blind.
 
Doch gegen „Rechts“ seltsamerweise nicht, auch die Urteile sehen diesbezüglich anders aus, hier muss man nur das Wort „Frech“ benutzen und bekommt dafür schon eine 6-monatige Gefängnisstrafe, dieses sogar am selben Landgericht wie der obere Fall.

Informationsquellen für den Artikel:

Quelle: Welt 

Quelle: Westfalen-Blatt 

Quelle: Westfalen-Blatt 

Quelle: Focus

Quelle: OWL24

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Ostwestfalen

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