Keine Bewährung für Ursula Haverbeck, Gesinnungsjustiz hält an!

Bielefeld: Ursula Haverbeck ist die älteste Gefangene in der Bundesrepublik Deutschland, sie sitzt nicht hinter Gittern, weil sie einen Raub begannen oder jemandem das Leben genommen hat, sondern ausschließlich weil sie Fragen über ein historisches Ereignis gestellt hat, diese Fragen können wir hier nicht aufführen, da diese Fragen in der Bundesrepublik Deutschland juristisch unter Strafe stehen und mit Freiheitsstrafen enden.

Ursula Haverbeck hätte Bewährung bekommen können, so wie es fast alle Gefangenen in der Bundesrepublik zusteht. Die Bewährung wurde jedoch durch die Strafvollstreckungskammer des Bielefelder Landgerichts abgelehnt, so der Gerichtssprecher Guiskard wie (Radio Herford) berichtete.

Eine Begründung von seitens der Strafvollstreckungskammer des Bielefelder Landgerichts gibt es nicht, wie auch? Wie sollte man begründen das einer 91-Jährigen die vorzeitige Entlassung nicht gewährt wird, während Mörder und Vergewaltiger nicht mal in den Knast kommen, sondern noch lachend die Gerichtssäle verlassen.

Für Fragen stellen gibt es keine frühzeitige Entlassung einer 91-jährigen Dame, so sieht das „Recht“ in der Bundesrepublik Deutschland aus. Doch auch das ist ein Punkt, den wir uns merken werden, denn eines Tages, wird wieder Recht gesprochen.

Ihr könnt Frau Haverbeck auch persönlich schreiben, grade zur Weihnachtszeit ist dies noch wichtiger.

Die Postanschrift:
Ursula Haverbeck
JVA Bielefeld-Brackwede
Umlostraße 100
33649 Bielefeld

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Ostwestfalen

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