Lesen bildet. Wobei manche Lektüre ein wenig mehr bildet als andere. Der Wert von Boulevard-Zeitungen ist eher fragwürdig. Das gilt auch für die WAZ (Westdeutsche Allgemeine Zeitung) bzw. ihre Internet-Version.

Dort kann man lesen, der vorgestern verbotene „Nationale Widerstand Dortmund“ sei eine „gewalttätige rechtsextreme Gruppierung“ gewesen.

Nun haben wir die umfangreiche Verbotsverfügung noch nicht durchgelesen, sondern gerade mal einen ersten flüchtigen Blick in das schätzungsweise achtzig Seiten umfassende Machwerk geworfen. Wir können also nicht so ganz genau sagen, wie gewalttätig dieser „Nationale Widerstand Dortmund“ beziehungsweise seine Angehörigen denn nun waren. Wir warten mit Interesse auf die vollständige Lektüre, um nachzuprüfen, ob auch ein seit über drei Jahren durch die Medien geisternder Vorwurf darunter ist.

Da wurde nämlich behauptet, am 1. Mai 2009 hätten anläßlich einer spontanen (und daher unangemeldeten) Demonstration mehrere hundert Neonazis in Dortmund eine Kundgebung des DGB überfallen.

Zwei maßgeblich Männer des „Nationalen Widerstands Dortmund“ standen deswegen im Juni 2012 vor Gericht; sie sollen Rädelsführer dieses „Überfalls“ gewesen sein. Sie wurden freigesprochen. Nicht nur, weil man ihnen keine Rädelsführerschaft oder sonstige Beteiligung nachweisen konnte, sondern weil das Strafgericht einfach keinen solchen „Überfall“ feststellen konnte. In dem inzwischen rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 19. Juni 2012, Aktenzeichen 785 Ls – 155 Js 232/09-1/12 [e] heißt es dazu:

„Als die ersten Demonstranten der rechten Szene über den „Stadtgarten“ die Hansastraße in Höhe des Theaters erreichten, bewegten sie sich ca. 10 Sekunden lang an der DGB-Veranstaltung vorbei in Richtung „Südwall“, ohne dabei Drohgebärden zu zeigen.“

Und weiter:

„Plötzlich kam es zu einer Konfrontation zwischen Teilnehmern der DGB-Veranstaltung und einzelnen Personen der rechten Szene, wobei die diesbezüglichen Filmaufnahmen allerdings nicht erkennen ließen, welche Seite diese Auseinandersetzung in Gang gesetzt hatte. Sie dauerte jedoch keine 30 Sekunden, wobei die Bilder ausschließlich Besucher der DGB-Veranstaltung zeigen, die mit ihren Fahnenstangen auf Demonstranten der rechten Szene zuliefen und von der Polizei zurückgehalten werden mußte.“

Das klingt eher so, als hätte der DGB – oder einzelne seiner Anhänger! – hier eine rechte Demonstration überfallen und nicht umgekehrt!

Sehr deutlich wird das im nächsten Absatz (Seite 37 des Urteils):

„Da die Polizei zu diesem Zeitpunkt lediglich mit 10 bis 15 nicht speziell geschulten Kräften vor Ort vertreten war, hätte sie einen geplanten Überfall von 150 bis 200 gewaltbereiten Personen des rechten Spektrums auf die DGB-Veranstaltung letztlich nicht verhindern können.“

Aber fürchterlich gewalttätig sind diese Leute!

Wenn denn Gewalttätigkeit ein Verbotsgrund ist, was irgendwo durchaus einsichtig ist, dann stellen sich in dem Zusammenhang aber ein paar kleinere Fragen. Liest man sich den Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2011 durch, lernt man aus diesem: es gab im vergangenen Jahr 190 politisch rechts motivierte Gewalttaten (in diesem Bundesland mit rund 16 Mio Einwohnern übrigens nicht einmal wirklich viele….). Im gleichen Zeitraum gab es jedoch 219 politisch links motivierte Gewalttaten im Lande Nordrhein-Westfalen.

Merkwürdig nur, daß der Innenminister Jäger ebenso wie all seine Amtsvorgänger noch nie in ihrem Bundesland auch nur eine einzige linksextremistische Vereinigung verboten haben. Obwohl die doch sogar noch ein klein wenig gewalttätiger sind als die rechte Szene!

Es gibt irgendwo den Grundsatz der Neutralität des behördlichen Handelns. Dieser ist ein Ausfluß des in Artikel 3 Grundgesetz festgestellten Willkürverbotes. Der Innenminister eines Bundeslandes ist dessen oberster Verfassungshüter; und das gilt nicht nur für die Landesverfassung, sondern auch für das Grundgesetz der BRD. Innenminister Jäger aber scheinen solche Bestimmungen wie die des Art. 3 GG und der Verpflichtung zu Neutralität im behördlichen Handeln völlig egal zu sein. Und so ein Mann will uns erzählen können, wer Verfassungsfeind ist und wer nicht?!

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