Gemeinde Söhlde bestätigt Wählbarkeit von Dieter Riefling und erhält eine rechtliche Lehrstunde

Nicht erst seit dem „Fall Wetzlar“, wo die hessische Stadt in dreister Form Entscheidungen der Gerichte, sogar des Bundesverfassungsgerichts, ignorierte, liegt der Fokus auf Kommunen, die sich für unantastbar und über dem Gesetz stehend halten. In zugegebenermaßen kleinerer Form wurde auch der Kandidat auf Listenplatz 4 der Partei DIE RECHTE für das Europaparlament, der bekannte Nationalist Dieter Riefling, mit solchen Behörden konfrontiert. Zunächst hatte sich die Gemeinde Söhlde in der Vorwoche geweigert, auf Vordrucken für Unterstützungsunterschriften das Wahlrecht der Unterzeichner zu bestätigen. Ein paar Tage später folgte schließlich die Mitteilung, daß auch die Wählbarkeit von Dieter Riefling derzeit nicht bestätigt werden könne. Beide Verweigerungen wurden damit begründet, daß der Wahltag noch nicht genau feststehe und auch ein Wählerverzeichnis noch nicht angelegt sei. Tatsächlich ist die 9. Wahl für das europäische Parlament auf das Jahr 2019 terminiert – und diese Angabe nebenbei völlig ausreichend – und Wahlberechtigte werden anhand der Melderegister ermittelt, die jede Kommune dauerhaft führt. Nachdem mündliche Nachfragen und Beschwerden auf taube Ohren stießen, ein Stadtmitarbeiter sogar besonders frech auftrat, geschah wenige Stunden nach dieser Abweisung ein kleines Wunder: Die Gemeinde kontaktierte Dieter Riefling und bat ihn, umgehend vorbeizukommen, um seine Wahlbescheinigung zu erhalten und die Unterschriften beglaubigen zu lassen. Es habe ein Mißverständnis gegeben, was nun aufgeklärt worden sei…

Zur Aufklärung dieses Mißverständnisses dürfte wohl vor allem eine E-Mail des DIE RECHTE–Bundesvorstandes geführt haben, in welcher dem Bundeswahlleiter und dem Landeswahlleiter Niedersachsen in Form einer Beschwerde mitgeteilt wurde, daß die Gemeinde Söhlde offenbar versucht, den Wahlantritt der Partei zu behindern und sich weigert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Manchmal braucht es eben ein bißchen Nachdruck und schon ist der „Kampf gegen Rechts“, den einige – eigentlich zur Neutralität verpflichtete – Mitarbeiter der Gemeinde Söhlde führen wollten, in sich zusammengebrochen und der Rechtsstaatlichkeit ein weiteres Mal von nationaler Seite aus zum Erfolg verholfen worden!

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