Erinnert sich jemand noch an die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft? Zugegeben, das ist jetzt fast exakt zehn Monate her, und in einer schnellebigen Zeit wie heute sind zehn Monate schon eine gefühlte Ewigkeit. Vor allem in der Politik. Aber manche Dinge bleiben einfach im Gedächtnis haften, oder wären es zumindest wert, daß sie das täten. Gerade auch an einem Tag, an dem in insgesamt drei Bundesländern neue Parlamente gewählt werden.

In Bremen gab es einen massiven Zählfehler durch Gymnasiasten, die damit einen eindrucksvollen Beweis für den Niedergang deutscher Bildung lieferten. Oder aber für politische Böswilligkeit ganzer Gruppen; was auf von linken Lehrern geprägten Schulen leider immer wieder zu beobachten ist. Der Fehler war so gravierend, daß seine Korrektur der dissidenten AfD einen Sitz mehr in der Bürgerschaft bescherte.

Ob nun Dummheit oder Absicht, daran schieden sich damals die Geister. Es entblödete sich ein etablierter Politiker nicht einmal, sinngemäß zu hinterfragen, was denn schlimmer sei, eine kleine Wahlfälschung oder ein AfDler mehr im Landesparlament des kleinen Stadtstaates…

Um – soweit möglich – in die Sache mit unseren leider sehr begrenzten Mitteln etwas Klarheit zu bringen, haben wir damals Anzeige wegen Wahlfälschung erstattet. Ohne verschwörungstheoretisch zu werden: Wenn etwas schief läuft, sollte man im Politik-Betrieb erst mal an böse Absicht denken, bevor man von schlichter Dummheit ausgeht.

Die Staatsanwaltschaft Bremen hat sich viel Zeit genommen; ob sie diese Zeit mit Arbeit verbracht hat oder damit lediglich eine Art Schamfrist wahren wollte, weiß natürlich kein Außenstehender. Aber mit Datum vom 9. März 2016 kam jetzt Bescheid: das Ermittlungsverfahren gegen Romy Ketzener, Sid Ali Amarouche, Carsten Hillrichs, Laura Kronesser, Lennart Stufler, Florian-Dominik Stüve und Melina Zanon wurde gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozeßordnung eingestellt. Eine Einstellung gemäß dieser Vorschrift heißt, daß die Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte für strafbares Verhalten sehen konnte und daher von einer Anklage absah.

Laienhafter ausgedrückt: Fälschung wars zwar, aber ohne böse Absicht und mithin folgenlos. Schön für die betroffenen jungen Menschen. Schlecht aber für das Vertrauen in die Politik.

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