Als einige von wenigen (oder möglicherweise sogar die einzige!) Quelle berichtet das „Deutsch-türkische Journal“ über ein pikantes Detail im NSU-Untersuchungsausschuß. Da sagt der Thüringer Zielfahnder Sven Wunderlich vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuß aus, das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz habe die Polizei gebeten, „nicht im rechtsradikalen Umfeld zu ermitteln, um keine Unruhe in die (rechte) Szene zu bringen“. Diese Aussage ist noch erheblich wunderlicher als der Nachname des erwähnten Zielfahnders!

Wir hatten es bisher immer so verstanden, der gesetzliche Auftrag der Polizei sei, Straftaten in erster Linie zu verhindern (wenn möglich) und in zweiter Linie aufzuklären, damit eine Verfolgung durch Staatsanwaltschaft und Gericht möglich wird. Alles andere entspricht nicht rechtsstaatlichen Normen, sondern begründet eher den Verdacht der Strafvereitelung im Amt!

Ohne die politischen Ansichten der Frau zu teilen, muß man Petra Pau (DIE LINKE) da zustimmen, wenn sie sich „entsetzt“ zeigt. Und gleichfalls ohne sonstige politische Sympathien für ihn kann man auch Wolfgang Wieland (GRÜNE) nicht widersprechen, wenn er konstatiert: „Die Polizei in Thüringen hat versagt.“ Wobei „versagt“ eigentlich noch als eher harmloser Ausdruck gelten kann!

Man kann nur sehr hoffen, daß diese merkwürdigen Umstände auch in den Prozeß gegen Beate Zschäpe und andere einfließen, der mutmaßlich am 17. April in München beginnen soll. Die Anklage wegen Mittäterschaft beim zehnfachen Mord und so weiter ist vom Oberlandesgericht erwartungsgemäß zugelassen worden. Unabhängig davon, daß die Anklage der Generalbundesanwaltschaft in Teilen ziemlich schlampig und sogar in sich selbst widersprüchlich formuliert worden ist; offenbar, weil sie unter Zeitdruck entstand. Um so mehr Zeit wird sich dann wohl das Gericht für eine Aufklärung nehmen. Termine sind zunächst einmal bis Januar 2014 vorgesehen, dreimal wöchentlich. Ob das ausreichen wird, ist fraglich.

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