Immer wieder werden die verrückten Corona-Maßnahmen der Bundesregierung von Gerichten kassiert und beispielsweise als verfassungswidrig erklärt.
Erst jüngstens stufte das Verfassungsgericht Osnabrück die Reduzierung des Genesenenstatus auf 90 Tage als verfassungswidrig ein.
Doch auch andere Corona-Maßnahmen wie die 2G Regelung für den Einzelhandel wurden in der jüngeren Vergangenheit von immer mehr Gerichten gestoppt und außer Kraft gesetzt.
Lediglich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zeigt leider oftmals, dass dort anscheinend nicht nach Recht und Gesetz, sondern nach dem Parteibuch entschieden wird. So ist gerade auch die Entscheidung zu der „Bundesnotbremse“ ein absoluter Skandal gewesen.
Dass die Richter vom Bundesverfassungsgericht sich vor der Entscheidung mit der, damals noch amtierenden, Bundeskanzlerin Angela Merkel auf ein Abendessen im Kanzleramt getroffen haben, erweckt zudem einen bösen Verdacht und lässt massiv an der Unabhängigkeit dieses Gerichts zweifeln.
Während also anscheinend die Richter in den unteren Gerichten oftmals noch Recht von Unrecht, zumindest bei den Corona-Maßnahmen, unterscheiden können, kommen bei dem höchsten Gericht dieser Republik auch dabei oftmals erhebliche Zweifel auf.
Es bleibt spannend wie das Bundesverfassungsgericht nun über die zahlreichen Klagen bzw. Verfassungsbeschwerden gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht entscheiden wird, denn immer mehr ausgewiesene Experten kritisieren eine Impfpflicht und halten diese für nicht rechtens!
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