Auch Gerichtspräsidenten machen Fehler; manchmal sogar solche des höchsten inländischen Gerichts. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle las vor: „Die zulässigen Anträge sind überwiegend begründet.“
Gemeint waren damit die Anträge der Euro-Gegner.
Dann aber korrigierte Voßkuhle sich, nach einigen Quellen lächelnd, nach anderen mit rotem Kopf: „Die zulässigen Anträge sind überwiegend unbegründet.“
Die zwei Buchstaben, die kürzest mögliche Silbe, haben es irgendwo in sich: Es ist ein negatives Präfix, wie der Sprachwissenschaftler sagt. Es verkehrt Sinn in Unsinn. Oder Gerechtigkeit in Ungerechtigkeit. Oder welche weiteren Beispiele man immer wählen möchte.
Tatsächlich beschreibt die kleine Sprachunsicherheit von Gerichtspräsident Voßkuhle die Situation treffend: Die Antragsteller haben zwar verloren, aber sie haben in Teilbereichen trotzdem gewonnen. Das Gericht hat die Höchstgrenze der Haftung der BRD festgeschrieben; oder es hat – genauer gesagt – zumindest festgeschrieben, daß diese nicht ohne die Zustimmung des Deutschen Bundestages erhöht werden darf. Und es hat festgelegt, daß die Geheimhaltungspflichten und Schweigerechte der Mitarbeiter des ESM einer Unterrichtung an den Deutschen Bundestag nicht entgegenstehen dürfen.
Indes, was nützt das?
Die allgemeine Meinung – die insofern einmal durchaus berechtigt ist! – läuft darauf hinaus, daß damit die Fiskalunion zementiert worden ist, die eine Transferunion ist.
Und das heißt weitere Umverteilung. Von unten nach oben. Eine Sozialisierung Europas. Kurz und knapp gesagt: Die Reichen werden reicher, die Armen ärmer. Und Deutschland zahlt….
Und so ganz nebenbei verlieren wir damit weitere Teile unsere Souveränität an die Eurokratur.
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