Im Jahre 2017 hat am 17. Januar – stilvollerweise dem Reichsgründungstag 1871 – das Bundesverfassungsgericht ca. 5.000 NPDler und ein paar Millionen andere Deutsche belehrt, was so alles verfassungsfeindlich ist. Nicht nur, aber auch das Beharren der NPD auf dem Abstammungsprinzip („ius sanguinis“) beim Staatsbürgerrecht gehört dazu.
Denn damit würden all die ethnischen Nichtdeutschen, die inzwischen einen deutschen Paß erworben oder geschenkt bekommen haben, von der Teilhabe wichtiger Teile des öffentlichen Lebens ausgeschlossen, was wiederum gegen deren Menschenwürde verstoße. Und die sei nun einmal in der bundesdeutschen Verfassung, besser bekannt als Grundgesetz, „der Ausgangspunkt aller Menschenrechte“. Man könnte zu diesem „arbiter dictum“ einiges sagen; sicherlich wird das auch noch von unserer Seite her geschehen, aber im Moment wollen wir einmal einen Nebenaspekt beleuchten.
In den USA hält der 45. Präsident, Donald Trump, seine Wahlversprechen, aufgrund derer er Präsident geworden ist, im Eiltempo ein. Das mag ein wenig sehr altmodisch wirken. Schließlich ist der moderne Mensch gewöhnt, daß Politiker das Blaue vom Himmel herunter versprechen, aber unmittelbar nach der Wahl mehr oder minder dichte Wolken diese hübsche Bläue verdunkeln. Da kann man dann nicht liefern: Vielleicht wegen böser, böser, böser Sachzwänge, die man vorher natürlich nicht gesehen hat (oder praktischerweise nicht hat sehen wollen). Oder weil der böse, böse, böse Koalitionär, auf den man zur Regierungsbildung angewiesen ist, nicht mitspielen mag. Oder wegen schlechten Wetters unter Berücksichtigung der Mondphasen. Oder weil nach einwandfreien und unwiderlegbaren Berichten der CIA in den nächsten zweitausend Jahren die bösen, bösen, bösen blauen Wasserameisen vom Stern Beteigeuze eine Invasion unseres Planeten starten werden; ein paar Milliarden von diesen bösen, bösen, bösen Viechern sind in ihren wassergefüllten Raumschiffen schon auf dem Weg… Mir persönlich gefallen die blauen Wasserameisen als Ausrede übrigens am besten. Da hat man wenigstens die Lacher auf seiner Seite. Obwohl die vielleicht eher aus Galgenhumor lachen als aus echter Heiterkeit….
Mr. Trump allerdings möchte seine Versprechen halten und nicht zur Lachnummer werden. Deshalb hat er ein Einreiseverbot für die Staatsbürger etlicher islamischer Staaten verfügt, weil es in den USA genügend eingeborene Amokläufer und Soziopathen gibt und er seinem Volk nicht auch noch durchgeknallte Trucker wie Anis Amri oder dergleichen Leute zumuten möchte.
Nun hat aber das deutsche Außenamt festgestellt, daß von diesem Einreiseverbot auch nicht weniger als 130.000 (hundertdreißigtausend) Deutsche betroffen sind. Allesamt Menschen, die im Besitz eines doppelten Passes sind (richtiger gesagt: der Pässe von zwei verschiedenen Staaten). Und bei all denen ist der neben dem deutschen andere erste oder zweite Paß von einem Staat ausgestellt, dessen Staatsbürger Mr. President nicht mehr einreisen lassen will.
Nach Maßgabe des Verfassungsgerichtsbeschlusses verstößt der US-amerikanische Präsident damit gegen die Menschenwürde einer nicht unbeträchtichen Zahl von bundesdeutschen Paßinhabern. Ist mithin ein Verfassungsfeind!
Mr. Trump wird das völlig egal sein; der hat seinen eigenen Supreme Court, der über die Einhaltung nicht der bundesdeutsch-grundgesetzlichen, sondern der US-Amerikanischen Verfassung wacht.
Für den deutschen Politik-Apparat mit Frau Dr. Angela Merkel an der Spitze ist das allerdings eine sehr problematische Situation. Kann Frau Dr. Merkel es sich – sofern Mr. Trump sie dazu überhaupt einlädt! – denn leisten, sich mit einem Feind der bundesdeutschen Verfassung an einen Tisch zu setzen? Könnte sie sich ja gleich auch mit dem NPD-Vorsitzenden Frank Franz zu einem Arbeitsessen oder reinem Smalltalk bei einer Tasse Kaffee verabreden! – Würde sie mit einem Trump-Treffen nicht sich selbst einschließlich ihrer Regierung desavouieren? Oder zumindest ihr Bundesverfassungsgericht, das schließlich auch ein sehr bedeutsamer Faktor deutscher Politik ist und nicht nur von Juristen gern einmal als das „Vierte Verfassungsorgan“ bezeichnet wird?
Eigentlich nicht, oder?
Aber wahrscheinlich wird es auch da wieder böse, böse, böse Sachzwänge geben. (Oder schlechtes Wetter unter Berücksichtigung der Mondphase. Oder was auch immer.) Wir werden genüßlich beobachten, wie die Abwägung zwischen diplomatischer Notwendigkeit einerseits und moralischer Empörung andererseits ausfällt.
Leave a Reply