Vor dem Landgericht Köln wurde inzwischen das Urteil gegen einen Asylbewerber aus Pulheim gesprochen, der einen anderen Bewohner seiner Unterkunft „Zur offenen Tür“ am Buschweg mit einem Messer getötet hat. Während die Staatsanwaltschaft sieben Jahre Haft wegen Totschlags gefordert hatte, verurteilte die Richterin den 22-jährigen Albaner zu sechs Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Laut Ansicht der Richterin habe der Angeklagte nicht mit Vorsatz gehandelt und den Tod seines 26-jährigen, ebenfalls albanischen Opfers nicht billigend in Kauf genommen. Gegen diese Ansicht spricht, daß der Täter seinem Opfer nach einer kurzen Schlägerei gezielt mit einem mitgeführten Messer ins Herz gestochen hatte. Durch diese Verletzung verlor er sofort viel Blut, das Tage später noch am Tatort zu sehen war. Das veranlaßte den Täter allerdings zu keinerlei Hilfsmaßnahmen; er flüchtete und überließ sein Opfer seinem Schicksal.

Leider gehört es inzwischen zur gängigen Praxis, daß Richter bei ausländischen Tätern oftmals jede bewußte Tötungsabsicht bestreiten. Dabei nimmt man sowohl bei einem gezielten Stich ins Herz, als auch, wie das in vielen anderen Fällen geschehen ist (z.B. vor Kurzem beim Tod von Niklas P. in Bonn, der von einer Ausländergang getötet wurde), bei gezielten Tritten gegen den Kopf eines Bewußtlosen den Tod seines Opfers billigend in Kauf.

Grundsätzlich könnte man in diesem Fall sogar von den im Mordparagraphen genannten „niedrigen Beweggründen“ reden. Bei dem ganzen Streit soll es nämlich lediglich darum gegangen sein, daß die beiden Albaner Anhänger verschiedener Fußballvereine waren.

Die Richterin gab dem Albaner mit auf den Weg, daß er „schnell Deutsch lernen“ solle. Wir sind der Meinung, daß das kaum nötig sein wird, da gewissenslose, ausländische Messerstecher nichts in Deutschland zu suchen haben.

Grundsätzlich sind solche Taten auf unseren Straßen das Produkt einer völlig verfehlten Asylpolitik. Im vergangenen Jahr war Albanien das zweithäufigste Herkunftsland von Asylbewerbern, direkt nach Syrien. Eine Anerkennung als Asylberechtigte erhielten hingegen exakt 0 (!) Albaner.

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Rhein-Erft

Bild: Thorben Wengert | pixelio.de

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