„Nie wieder!“ – Von Freiheit sprechen aber schärfere Gesetze fordern!

Am 27. Januar wird in dieser Republik der Opfer des Nationalsozialismus gedacht, da an diesem Datum das Konzentrationslager Auschwitz durch die Rote Armee befreit wurde.

Üblicherweise werden dann die immer gleichen Reden von ewiger Schuld und Tätervolk von Politikern dieses Systems gehalten.

Der diesjährige 27. Januar stellt eine Besonderheit da, denn es handelt sich um den 75. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz.

Anlässlich dieses Jubiläums hielt Frank-Walter Steinmeier als erster deutscher Bundespräsident eine Rede vor fast 50 Regierungsoberhäuptern in Yad Vashem in Israel.

Steinmeier äußerte in seiner Rede, dass angeblich der Antisemitismus in Deutschland zurück wäre und erklärte, dass die Erinnerung an den Holocaust nicht allein als Gegengift zum Antisemitismus wirkt.

Was Steinmeier zufolge nun wirklich als Gegengift zum Antisemitismus wirken soll, ließ dieser offen. Ein Kommentar in der „Welt“ aber beantwortete diese Frage und zeigt deutlich, wohin der Weg führen wird und zwar zu einer noch stärkeren und unerbittlicheren Strafverfolgung.

Denn schon jetzt verfügt diese Republik über Sondergesetze, welche die freie Meinung über beispielsweise geschichtliche Ereignisse massiv einschränken bzw. unterbinden, obwohl diese durch das Grundgesetz garantiert ist.

Es klingt zwar absolut paradox, dass man auf der einen Seite ein „Nie wieder!“ fordert, aber auf der anderen Seite Menschen, Parteien oder deren Mitglieder sowie Funktionäre abstempelt durch Kampfbegriffe wie „Nazi“ oder „Rassist“ und diese damit bewusst auch noch sozial ächtet. Dieses Vorgehen ist hierzulande traurige Realität geworden.

Wer sich auf der einen Seite dafür stark macht, dass Menschen nie wieder wegen ihrer Rasse, Religion oder politischen Meinung verfolgt werden, kann auf der anderen Seite nicht ganze Wählerschaften zu Verbrechern erklären, nur weil diese einer vermeintlich unliebsamen Partei ihr Kreuz bei der letzten Wahl gegeben haben.

Durch dieses Vorgehen erzeugt man bewusst ein Klima der Angst, indem sich die Bevölkerung nicht mehr offen traut ihre Meinung auszusprechen. Doch gerade der Meinungsaustausch und die Freiheitsrechte halten eine wirkliche Demokratie am Leben.

Wenn man ernsthaft den angeblichen Antisemitismus in dieser Republik bekämpfen will, dann würde man die Kritik am Staate Israel nicht als antisemitisch abstempeln und zudem endlich öffentlich über geschichtliche Ereignisse diskutieren und dann natürlich auch kritische Meinungen zulassen, da man diese sicherlich entkräften kann.

Eine reine Strafverfolgung von missliebigen Meinungen kann aber nicht der wirkliche Anspruch eines echten Demokraten sein.

Wir fordern daher, die Wiederherstellung einer wirklichen Meinungsfreiheit, durch die Abschaffung aller Sondergesetze wie den Paragraph 130 StGB!

Quelle: DIE RECHTE – Kreisverband Rhein-Erft

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