Markus Walter gewinnt Rechtsstreit gegen das Land NRW

Seit über anderthalb Jahren befand sich Markus Walter mit dem Land NRW in einem Rechtsstreit. Nun hat das Verwaltungsgericht Minden endlich sein Urteil verkündet und unserem Kreisvorsitzenden recht gegeben.

Doch was war geschehen? Wie kam es überhaupt zu dem Rechtsstreit?

Als unser Kreisvorsitzender im Jahre 2019 die damals noch inhaftierte Ursula Haverbeck in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld besuchte, traf er sich anschließend zwecks Erstellung des Wahlwerbespots für unsere Partei zur Europawahl mit weiteren Mitstreitern.

Kurz nachdem die Videokamera aufgebaut war und ausprobiert wurde, stürmte ein Beamter der JVA Bielefeld aus dem Gebäude auf Markus Walter und seine Kameraden zu, um diese sehr unfreundlich auf das Verbot von Filmaufnahmen auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt hinzuweisen.

Nach einem kurzen Gespräch verließ die Gruppe das Gelände der JVA und positionierte sich an einem Standort vor dem Gelände der JVA, auf das der Justizbeamte vorher im Gespräch hingewiesen hatte.

Doch wie bereits zu erwarten, hatten die JVA-Mitarbeiter trotz der Standortverlegung der Kameraden die Polizei informiert, welche gleich auch mit mehreren Einsatzwagen anrückte.

Nach der üblichen Kontrolle der Personalien und einem aufklärenden Gespräch, schlossen sich die Polizeibeamten noch mit den Justizbeamten der JVA kurz, um dann auch wieder zügig abzurücken.

Der Wahlwerbespot konnte schlussendlich doch noch an diesem Tag trotz einiger Störungen erfolgreich aufgezeichnet werden.

Doch damit nicht genug!

Vermutlich konnte die JVA Bielefeld sich nicht damit abfinden, dass sich Markus Walter und seine Mitstreiter an die geltenden Gesetze gehalten hatte und nicht von der Polizei verjagt wurden, oder man wollte aufgrund der politischen Einstellung und des guten Kontakts zu der inhaftierten Ursula Haverbeck unserem Kreisvorsitzenden einen Denkzettel verpassen.

Kurzum erhielt Markus Walter einige Tage später den Denkzettel in Form eines Hausverbotes auf unbegrenzte Zeit für die gesamte Justizvollzugsanstalt und deren Gelände.

Markus Walter antwortete natürlich prompt der JVA auf ihr auferlegtes Hausverbot und wies diese ausdrücklich auf ihr rechtswidriges Handeln hin. Doch die JVA ließ sich davon nicht beeindrucken und hielt weiterhin an dem Hausverbot fest.

Schlussendlich lief es darauf hinaus, dass unser Kreisvorsitzender eine Klage gegen das Land NRW (die JVA Bielefeld ist eine Einrichtung des Landes NRW) beim Verwaltungsgericht einreichte.

Im Verlauf des Verfahrens zeigte die JVA Bielefeld dann, wie skrupellos sie wirklich ist, indem sie falsche Tatsachen behauptete, wie zum Beispiel, dass die eintreffende Polizei, dem Kläger Markus Walter und seinen Kameraden einen Platzverweis erteilt hätte.

Die Polizei stellte auf Anfrage des Gerichts richtig, dass die Angaben der JVA falsch seien, denn es wäre nie ein Platzverweis erteilt worden.

Auch der Behauptung der JVA, dass unser Kreisvorsitzender einen schädlichen Einfluss auf die ehemalige Gefangene Ursula Haverbeck ausüben würde, widersprach das Gericht in seinem Urteil und erkannte diese falsche Unterstellung als nicht rechtens an.

Es ist vermessen, einem jungen Mann zu unterstellen, schädlichen Einfluss auf eine Seniorin auszuüben, die mehr als ein halbes Jahrhundert älter ist als er selbst.

Nun ja, schlussendlich reichten die ganzen falschen Behauptungen und Unterstellungen nicht; denn das Verwaltungsgericht gab dem Kläger Markus Walter recht und kritisierte die JVA Bielefeld in ihrer damaligen Entscheidung zum Hausverbot sehr scharf.

Das Urteil ist ein klarer Sieg für den Rechtsstaat und beweist erneut, dass man sich dem Unrecht nicht beugen darf, sondern immer konsequent für sein Recht kämpfen muss.

Die Justizvollzugsanstalt Bielefeld, vertreten durch das Land NRW, brauchte anscheinend dringend Nachhilfe, die sie nun dank unserem Kreisvorsitzenden erhalten hat!

DIE RECHTE verteidigt den Rechtsstaat!

DIE RECHTE/KV Rhein – Erft.

 

Leave a Reply

Your email address will not be published.