Köln: OB Reker unter Verdacht der Volksverhetzung.

Bei der Überschrift handelt es sich um keinen Scherz, denn die Polizei ermittelt derzeit wirklich gegen die Oberbürgermeisterin von Köln wegen dem Anfangsverdacht der Volksverhetzung.

Doch was ist genau vorgefallen und weshalb wird gegen Frau Reker ermittelt?

Am Mittwoch, den 10. Februar 2021 sollen in einer Straßenbahn in Köln mehrere Flugblätter entdeckt worden sein, welche sich gegen Juden wenden und diese auch mit der Corona-Pandemie in Zusammenhang bringen.

Der Finder der Flugblätter zeigte sich im Internet über deren Inhalt empört und teilte in seinem Beitrag gleichzeitig auch ein Foto von den Flugblättern. Natürlich sprang unüberlegt die Oberbürgermeisterin von Köln Henriette Reker gleich mit auf diesen Zug und teilte wiederum auch einen Beitrag mit den Fotos von den Flugblättern.

Nun ermittelt die Polizei nicht nur gegen den Verfasser der Flugblätter, sondern auch gegen den Finder, einen weiteren Mann, welcher laut Medienberichten selbst Jude sein soll und auch gegen die Oberbürgermeisterin von Köln.

Laut der Staatsanwaltschaft Köln sollen sich sowohl der Finder, der jüdische Mann als auch Frau Reker mit ihren Beiträgen in einem sozialen Netzwerk (explizit mit dem Foto des Flugblatts) strafbar gemacht haben, indem sie den volksverhetzenden Inhalt weiter verbreitet haben.

Durch den vorliegenden Sachverhalt wird erneut wieder mehr als deutlich aufgezeigt, wie schnell es passieren kann, dass man sich selbst mit dem Vorwurf wegen Volksverhetzung (§130 StGB) konfrontiert sieht. Frau Reker, der Finder und sicherlich auch der jüdische Mann hätten sich niemals erträumen lassen, dass sie nun selbst Beschuldigte wegen Volksverhetzung sind.

Noch besser kann die Justiz nicht darlegen, wie willkürlich und absurd bei Straftaten nach dem Paragraphen 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung) vorgegangen wird und wie schnell man selbst in die Ecke der „Volksverhetzer“ gedrängt wird.

Die Stadt Köln muss sich also eventuell bald mit der Frage beschäftigen, ob man es mit sich selbst und mit dem eigenen toleranzbesoffenen Leitbild vereinbaren kann, eine Volksverhetzerin als Oberbürgermeisterin zu haben.

DIE RECHTE/KV Rhein – Erft.

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